Der Magdeburg-Täter durfte trotz einer Verurteilung in Deutschland bleiben. Die Klinik der Stadt würdigt alle Helfer. Alle Entwicklungen im Newsblog.
14.57 Uhr: Taleb Al-Abdulmohsen hat mit seiner Amokfahrt in Magdeburg fünf Menschen getötet und mehr als 200 weitere verletzt. Das stellte Retter, Ärzte, Krankenwagenfahrer und Pfleger im Klinikum Magdeburg kurz vor Weihnachten vor große Herausforderungen.
„Über 20 Nationen. 1 Mission“, schreibt das Klinikum in einem emotionalen Post auf Instagram. „Mitarbeitende aus über 20 Nationen. Sie warteten auf den ersten Krankenwagen. Und als dieser da war, auf den zweiten. Und dritten. Und vierten. Und … es spielte keine Rolle, aus welchem Land jemand kam. Oder welcher Religion er angehörte. Menschen halfen Menschen, weil sie Menschen waren.“ In dem Beitrag heißt es weiter: „Respekt ist nicht nur ein Wort für Sonntagsreden. Respekt muss gelebt werden. Wir tun dies. Jeden Tag. Danke noch mal an alle im Haus!“
Der Post wurde auf Instagram knapp 58.000 mal gelikt. Ein Nutzer kommentierte: „Wow! Was für ein Statement. Danke für diese Worte! Danke, einfach nur DANKE! Euch allen – für eure Arbeit, euren Einsatz.“ Ein anderer schrieb: „Gänsehaut pur! Genau so!!! Danke an euch.“
14.40 Uhr: Der Täter von Magdeburg, Taleb al-Abdulmohsen, drohte bereits vor mehr als zehn Jahren mit einem Verbrechen nach dem Vorbild des Terroranschlags auf den Boston-Marathon. Doch ein Urteil gegen ihn hatte damals keine Auswirkungen auf sein Asylverfahren.
Das hängt vor allem mit dem Strafmaß zusammen. Al-Abdulmohsen wurde 2013 vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt, weil er gegenüber einer Mitarbeiterin der Ärztekammer ein Verbrechen angedroht hatte.
Ein Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sagte nun laut einem Bericht der „Welt“, es sei grundsätzlich möglich, Straftätern Asyl zu verwehren. Die gesetzlichen Hürden dafür seien aber hoch. Verurteilungen, beispielsweise zu einer geringen Anzahl von Tagessätzen, könnten „hiervon noch nicht erfasst werden“. Eine Verurteilung zu 90 Tagessätzen wird nicht im Führungszeugnis vermerkt, erst ab 91 Tagessätzen ist das der Fall.
9.30 Uhr: Der Weihnachtsmarkt in Magdeburg war umfassend mit Pollern gegen Autos geschützt – doch ein Rettungsweg blieb offen. Dort sollte ein Fahrzeug der mobilen Einsatzkräfte stehen, um die fünf Meter breite Lücke zu schließen. Doch am vergangenen Freitagabend fehlte das Fahrzeug als Absperrung – und der Todesfahrer gelangte mit einem SUV auf den Weihnachtsmarkt.
Die mobile Sperre erklärte die Landesinnenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), auf einer Sitzung im Ältestenrat des Landtags. Warum dort jedoch kein Polizei-Transporter positioniert war, wollte Zieschang nicht sagen. Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt erklärte auf eine Anfrage der „Bild“-Zeitung, dass vorher nicht festgelegt worden sei, wie viele Fahrzeuge an der mobilen Sperre stehen müssten.
3 Uhr: Der Todesfahrer von Magdeburg ist nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer in den vergangenen Jahren zunehmend ins rechtsextreme Spektrum abgedriftet. „Selbst, wenn sich eine psychische Störung herausstellen sollte, lässt sich an den Beiträgen des mutmaßlichen Täters im Internet eine gewachsene Radikalisierung mit Extremismusbezügen nach rechts in den letzten Jahren feststellen“, sagte Kramer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Insofern sei es zwar widerwärtig, aber nicht überraschend, dass sich während der Trauerfeier im Magdeburger Dom Hunderte Rechtsextremisten in der Stadt versammelt und Hass und Hetze verbreitet hätten. „Denn sie sind wohl mitverantwortlich, wenn man sich die Radikalisierung auch des Täters anschaut“, so Kramer.
Die Frage, was Taleb Al-Abdulmohsens zu der Tat trieb, haben die Ermittlungsbehörden bisher nicht beantworten können. Wie die Nachrichtenagentur dpa aus Sicherheitskreisen erfuhr, verdichten sich die Hinweise auf eine psychische Erkrankung des 50-Jährigen, der sich zuletzt in sozialen Medien zunehmend wirrer und radikaler geäußert hatte.