Dass es die Reform der privaten Altersvorsorge noch durchs Parlament schafft, gilt als unwahrscheinlich. Darauf sollte aber ohnehin niemand warten, rät Helge Lach, Vorstand des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater.
Der Gesetzesentwurf kam, doch er kam wohl zu spät. Rund 20 Jahre nach ihrer Einführung wollte die Ampelkoalition die unrentable Riester-Rente reformieren. Doch mit dem Scheitern der Regierung scheitert aller Voraussicht nach auch das Gesetzesvorhaben.
Zwar versucht die FDP, den Reformentwurf noch vor der Bundestagswahl durchs Parlament zu bringen, die Chancen, dass das gelingt, sind aber mehr als dürftig. Nach der ersten Lesung im Bundestag kann sich offenbar nur die CDU mit dem Gesetz anfreunden, die SPD nimmt Abstand. Nun liegt der Entwurf beim Finanzausschuss, doch wann er es auf die Agenda schafft, ist unklar.
Wer bereits damit geliebäugelt hatte, per Altersvorsorgedepot oder mit einem verbesserten Versicherungsprodukt für den Ruhestand vorzusorgen, ist verunsichert. Sollte man abwarten, was die neue Regierung plant? Oder sich lieber komplett selbst kümmern? Und was gilt für diejenigen, die bereits einen Riester-Vertrag haben?
t-online hat darüber mit Helge Lach gesprochen, Vorstand des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater (BDV). Für ihn ist klar: „Es wäre unklug, auf die Politik zu warten.“ Denn die habe es seit mehr als 20 Jahren mit unterschiedlichsten Regierungen nicht geschafft, in der privaten Altersvorsorge nennenswerte Impulse zu setzen.
Stattdessen sollte jedem klar sein: „Es ist wichtiger denn je, zusätzlich etwas fürs Alter zu tun. Die gesetzliche Rente reicht schon jetzt fast nie aus – dabei ist das aktuelle Versorgungsniveau mit 48 Prozent noch relativ hoch“, sagt Lach. Denn angesichts des demografischen Wandels gebe es viele Fragezeichen, ob dieses Niveau gehalten werden kann. „Ohne eine signifikante Erhöhung des Beitragssatzes oder des Steuerzuschusses wäre dies schlicht nicht finanzierbar.“ Was also tun?
Wer bereits zusätzlich zur gesetzlichen Rente fürs Alter vorsorgt, hat laut Lach schon viel richtig gemacht. Ganz wichtig sei aber, die Verträge durchzuhalten und die eigene Altersvorsorge nicht schon vor dem Rentenalter zu plündern. Denn egal, ob Sie mit einer Riester-Rente, einer Privatrente oder einer betrieblichen Altersvorsorge für den Ruhestand sparen – es gelte grundsätzlich: „Je länger Sie schon eingezahlt haben, desto eher sollten Sie den Vertrag auch bis zum Ende durchhalten“, so der Vermögensexperte. Bei manchen Privatrenten gebe es dann sogar noch eine Art „Schluss-Bonus“. Wer eine Riester-Rente vorzeitig beende, verliere nicht nur die Rentenansprüche, sondern müsse alle staatlichen Zulagen zurückzahlen. „Das wäre wirtschaftlich gesehen fast immer sehr unklug.“
Ein Schlupfloch kann mitunter nutzen, wer seine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen hat. Wurden Sie damals nicht ausreichend über Ihr Widerspruchsrecht informiert, können Sie Ihrem Vertrag rückwirkend widersprechen. Damit erhalten Sie laut Verbraucherzentrale oft erheblich mehr Geld zurück als bei einer normalen Kündigung.
Und auch wer noch keine 25 Jahre in einen Riester-Vertrag eingezahlt hat, sollte unter Umständen dabei bleiben, statt den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder gar zu kündigen. „Wenn bei Riester-Renten gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen und mit Kindern der Eigenbeitrag überschaubar ist, vielleicht 50, 60 Euro im Monat, ergeben sich mit Grund- und Kinderzulage Renditen im zweistelligen Prozentbereich. Wo sonst gibt es das risikolos?“, sagt Lach. „Dass der Großteil der Rendite nicht aus der Geldanlage, sondern aus den Zulagen und damit aus Steuergeldern kommt, ist für den Endverbraucher unerheblich. Wie immer gilt: Entscheidend ist, was hinten rauskommt.“ Lesen Sie hier, für wen sich die Riester-Rente noch lohnt.
Grundsätzlich rät der Vermögensexperte, auf ein Drei-Stufen-Modell zu setzen: Stufe eins, das ist die gesetzliche Rente, die Grundversorgung. Sei absehbar, dass diese nicht ausreiche, brauche es Stufe zwei: eine ergänzende Altersvorsorge, die wie die gesetzliche Rente auf eine lebenslange und in der Höhe garantierte Rente setzt. Dafür eignen sich laut Lach alle Formen von Privatrenten.
„Fondssparpläne sind erst die dritte Stufe, wenn zusätzlich Geld vorhanden ist.“ Denn der Wert von Fondsanteilen schwanke und das Kapital könne bereits vor dem Ende des Lebens verbraucht sein. „Altersvorsorge mit Aktien ist demnach etwas für Menschen, die die Grundversorgung mit gesetzlicher und privater Rente auskömmlich geregelt haben“, so Lach.
Das sei auch mit 50plus noch möglich. „Es hängt immer vom Einzelfall ab, was konkret Menschen jenseits der 50 Jahre noch für die Altersvorsorge tun können und sollten. Wer seine Grundversorgung gut geregelt und alle Kredite abgezahlt hat, sollte durchaus auch in höherem Alter größere Teile seines Geldvermögens oder frei verfügbaren Einkommens in Aktien- oder Mischfonds investieren. Denn die Renditechancen sind einfach deutlich höher“, sagt Lach. „Wer mit 55 Jahren beispielsweise eine kleine Erbschaft in einen Aktienfonds investiert, hat mindestens noch zehn Jahre Zeit, um Kursschwankungen auszusitzen. Außerdem: Selbst für den Fall, dass ausgerechnet zum Rentenbeginn die Kurse stark fallen, ist dies kein Beinbruch, wenn die Grundversorgung steht.“