Sonderrechte
Tempo 30 wegen Lärmschutz: Auch für E-Autos und Hybride?
Aktualisiert am 18.12.2024 – 10:59 UhrLesedauer: 2 Min.
Gilt ein Tempolimit aus Lärmschutzgründen auch für E-Autos, die eigentlich viel leiser sein müssten als Verbrenner? Die Antwort hat mehrere Dimensionen.
Sie fahren mit Ihrem Elektroauto durch eine Wohnstraße und sehen das Verkehrsschild Tempo 30 mit dem Zusatz: Lärmschutz. Gilt das auch für Sie und Ihr Auto? Schließlich sind Elektromotoren deutlich leiser als Benziner oder Diesel. Doch die Rechtslage ist eindeutig: Auch für E-Autos und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Tempolimits wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren – selbst dann, wenn diese zur Lärmminderung angeordnet wurden. Aber warum ist das so?
Bernd Wolf aus der SWR-Rechtsredaktion erklärt: „Tempolimit-Schilder gelten […] immer für alle Pkw gleichermaßen.“ Das bedeutet, dass alle Autofahrer – unabhängig vom Antrieb ihres Fahrzeugs – die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten müssen. Laut Verkehrsministerium ist das Straßenverkehrsrecht „privilegienfeindlich“, sprich: Es gilt gleiches Recht für alle – ohne Ausnahmen oder Sonderregelungen für bestimmte Fahrzeugtypen.
Aber es geht nicht nur um rechtliche Gleichbehandlung. Werner Eckert von der SWR-Umweltredaktion weist darauf hin, dass Elektrofahrzeuge zwar weniger Motorengeräusche verursachen, jedoch bei höheren Geschwindigkeiten andere Geräuschquellen ins Spiel kommen – zum Beispiel Abrollgeräusche der Reifen oder Windgeräusche. Diese schließlich können auch zu einer Lärmbelastung beitragen. Durch ihre Masse und starke Beschleunigung können E-Autos aus diesen Gründen je nach Fahrverhalten ähnlich laut sein wie Verbrenner.
Letzter Punkt: Wenn das Gesetz Elektrofahrzeuge bevorzugen würde, könnte dies zu Verwirrung und Schwierigkeiten bei der Kontrolle führen. Andere Autofahrer könnten denken, die Regelung gelte für alle und anschließend zu schnell fahren – denn nicht jedes E-Auto führt auch ein E-Kennzeichen. Die Polizei argumentiert zudem, dass verschiedene Geschwindigkeiten auf derselben Strecke ein Unfallrisiko darstellen könnten.
Obwohl Deutschland keine Ausnahmen bei Umwelt-Tempolimits macht, gibt es Länder wie Österreich, wo solche Unterschiede existieren. So dürfen dort deutsche E-Autos auf bestimmten Autobahnabschnitten aufgrund ihrer geringeren Emissionen schneller fahren als ihre benzin- oder dieselbetriebenen Pendants, nämlich 130 statt 100 km/h.