Mit einer Kapital- oder fondsgebundenen Lebensversicherung sparen Sie Geld für Ihre Rente an. Von den Erträgen möchte der Staat aber oft etwas abhaben.
Wer im Alter gut leben will, kommt um private Vorsorge meist nicht herum. Millionen Deutsche besitzen deshalb Lebensversicherungen. Komplett behalten dürfen Sie die Auszahlung in der Regel aber nicht.
Denn wie bei so vielen Dingen im Leben kassiert der Staat auch in den meisten Fällen bei der Lebensversicherung Steuern. Das gilt auch, wenn Sie die Police vorzeitig kündigen oder verkaufen. Allerdings gibt es auch Lebensversicherungen, deren Erträge steuerfrei bleiben. Entscheidend ist vor allem das Alter Ihres Vertrags.
Das kommt darauf an, wann Sie die Lebensversicherung abgeschlossen haben. Hat der Vertrag vor 2005 begonnen, ist der Ertrag für Sie in der Regel steuerfrei – egal ob Sie sich das Guthaben auszahlen lassen, die Versicherung kündigen oder verkaufen (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
Für jüngere Verträge gilt jedoch: Ja, Sie müssen Steuern zahlen. So verlangt es das Alterseinkünftegesetz. Wie genau Steuern anfallen, hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Lebensversicherung anstellen. Ein Überblick.
Halten Sie Ihre Lebensversicherung bis zum Laufzeitende, bekommen Sie die sogenannte Ablaufleistung. Das ist die Summe aus Ihren angesparten Beiträgen minus Kosten, den gutgeschriebenen Überschüssen der Versicherung und dem Schlussbonus. Davon versteuern müssen Sie nur den reinen Ertrag, also die Differenz zwischen der ausgezahlten Summe und Ihren eingezahlten Beiträgen.
Auf diese Kapitaleinnahmen gewährt Ihnen der Staat bei Lebensversicherungen aber noch Rabatt: Die Erträge bleiben zur Hälfte steuerfrei. Laut § 20 Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EstG) müssen Sie dafür die sogenannten 12/60- und 12/62-Regeln erfüllen. Das bedeutet:
- Die Auszahlung erfolgt frühestens nach Ablauf von zwölf Jahren
- und nach dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers;
- bei Vertragsabschlüssen ab 2012 nach dem 62. Lebensjahr.
Bei Verträgen ab dem 1. April 2009 muss die Todesfallsumme zudem bis zum Ende der Vertragslaufzeit mindestens 50 Prozent aller gezahlten Beiträge ausmachen, damit Sie nur auf die Hälfte des Ertrags Steuern zahlen.
Obwohl es sich um Kapitaleinkünfte handelt, werden diese nicht mit der Abgeltungssteuer belegt, sondern mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz (mehr dazu unten).
Wichtig: Ihre Versicherung behält die Steuer bei der Auszahlung in der Regel in voller Höhe ein und führt sie direkt ans Finanzamt ab. Um die sogenannte Halbeinkünfteregelung zu nutzen, müssen Sie daher selbst aktiv werden und eine Steuererklärung machen (mehr dazu unten).
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert. Auch hier gilt: Erfüllen Sie die 12/60- oder 12/62-Regel (siehe oben), müssen Sie nur die Hälfte des Ertrags versteuern. Der Ertrag ist der Rückkaufswert minus eingezahlte Beiträge. Lesen Sie hier, wie viel Ihre Lebensversicherung wert ist.
Kündigen Sie zu früh, müssen Sie hingegen Abgeltungssteuer auf den vollen Kapitalertrag zahlen. Der Sparerpauschbetrag kann allerdings dafür sorgen, dass Sie die Steuer nur auf jenen Betrag zahlen müssen, um den der Gewinn Ihren Freibetrag übersteigt.
- Lebensversicherung kündigen: Das sind bessere Alternativen
Verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie dafür eine Kaufsumme von einem spezialisierten Anbieter. Dieser Betrag abzüglich Ihrer eingezahlten Beiträge ergibt Ihren Gewinn.
Darauf müssen Sie Abgeltungssteuer zahlen, was Ihre Versicherung aber für Sie erledigt. Über die Steuererklärung können Sie sich auch hier den Sparerpauschbetrag anrechnen lassen, wenn Sie die Anlage KAP ausfüllen. Mehr zum Verkauf einer Lebensversicherung, lesen Sie hier.
Haben Sie noch eine alte Lebensversicherung, also Ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2005 begonnen, sind die Erträge steuerfrei – wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
- Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre bestanden haben.
- Sie müssen mindestens fünf Jahre regelmäßig Beiträge gezahlt haben.
- Die vereinbarte Todesfallsumme muss mindestens die Höhe von 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreichen.
Gut zu wissen: Wann genau Sie Ihren Vertrag geschlossen haben, sehen Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Entscheidend ist das Datum, das dort steht.
Erträge aus Lebensversicherungen, die Sie ab 2005 geschlossen haben, müssen Sie versteuern. Wie hoch die Abgabe ausfällt, hängt davon ab, um was für eine Art von Gewinn es sich handelt.
Lassen Sie sich die Ablaufleistung auszahlen, müssen Sie auf die Differenz dieser Summe und Ihrer Beiträge Einkommensteuer zahlen. Welcher Prozentsatz für Sie gilt, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Erfüllen Sie die 12/60- oder 12/62-Regeln (siehe oben), zahlen Sie nur auf die Hälfte des Ertrags Einkommensteuer.