Straßenverkehr
Mindestalter für E-Scooter: Das sollten Sie wissen
Aktualisiert am 09.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Um E-Scooter zu fahren, ist kein Führerschein erforderlich. Für Jugendliche und Kinder gelten jedoch spezielle Regelungen.
Ob für den Weg zur Schule, zum Sportverein oder zu Freunden: gerade für Jugendliche, die noch keinen Führerschein haben, erscheint ein E-Scooter oft als attraktive Fortbewegungsmöglichkeit. Möchten Sie Ihr Kind E-Scooter fahren lassen, sollten Sie jedoch einige Regeln beachten, speziell das Mindestalter.
Im Prinzip braucht es nicht viel, um E-Scooter zu fahren: Sie benötigen keinen Führerschein und eine Helmpflicht gibt es auch nicht. Wir empfehlen Ihnen dennoch, einen Helm zu tragen oder Ihr Kind dazu anzuhalten.
Wie auch bei anderen Fahrzeugen gilt bei Fahrten mit dem E-Scooter die 0,5-Promille-Grenze. Die Ausnahme: Wer jünger als 21 Jahre ist oder sich in der Führerschein-Probezeit befindet, muss komplett nüchtern unterwegs sein – also mit 0,0 Promille.
An Ihrem Roller müssen Sie eine vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsplakette nachweisen. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für Elektroroller mit Straßenzulassung liegt bei 20 km/h. Verändern Sie Ihren E-Scooter technisch, um eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen, drohen Bußgelder.
Wenn Sie oder Ihr Kind dann tatsächlich mit dem Roller im Straßenverkehr unterwegs sind, gibt es noch einige weitere Regeln zu beachten:
Auch Jugendliche dürfen E-Scooter fahren: Ab 14 Jahren dürfen die regulär zulassungsfähigen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h genutzt werden.
Die Zulassung für solche Elektroroller erhalten Sie bis zu einer Höchstleistung von 500 Watt. Um Ihr Kind nicht zu überfordern, empfehlen Experten jedoch eine Höchstleistung von 150 Watt.
Sind Sie Halter eines E-Scooters, der die altersspezifischen Vorschriften nicht erfüllt und lassen Sie ein Kind mit diesem am Straßenverkehr teilnehmen, riskieren Sie ein Bußgeld.
Während Kinder ab 14 Jahren E-Scooter in Privatbesitz fahren dürfen, verhält es sich bei Leihrollern etwas anders. Zwar dürfen auch Jugendliche bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten Verträge abschließen – allerdings müssen vor Ausleihe des Rollers die AGB des Leihanbieters akzeptiert werden.
In diesen ist in den allermeisten Fällen festgelegt, dass Sie zum Ausleihen und Fahren des E-Scooters volljährig sein müssen – dann ist das also ab einem Alter von 18 Jahren möglich.