Im Geschäft und online
Missglückte Geschenke: Wann ist ein Umtausch möglich?
Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer. Und nicht immer kann man es so einfach umtauschen. Aber wann hat man tatsächlich das Recht auf Rückgabe?
Aktualisiert am 13.12.2024 – 11:52 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Mit Bedacht und Liebe ausgesucht – und doch passiert es nicht selten, dass ein Weihnachtspräsent dem oder der Beschenkten nicht gefällt. Was gilt für den Umtausch oder die Reklamation? Antworten auf wichtige Fragen.
Ein grundsätzliches Recht, im stationären Handel einwandfreie Waren umzutauschen oder zurückzugeben, gibt es nicht. Der Umtausch einwandfreier Weihnachtsgeschenke ist ein Entgegenkommen des Einzelhandels.
Es lohnt sich daher immer, vorher nachzufragen, sollten sich im Laden selbst keine Informationen zum Umtausch finden. Ist der Umtausch möglich, lassen Sie sich das am besten schriftlich geben.
Viele Händler zeigen sich jedoch besonders in der Weihnachtszeit sehr kulant. Mitunter bieten sie einen Zeitraum an, in dem im Ladengeschäft gekaufte Ware umgetauscht werden kann.
Bedenken sollten Sie aber in jedem Fall: Reduzierte oder individuell hergestellte Waren sind regelmäßig von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Eine Rückgabe beispielsweise von Dessous, Bademoden, Erotikartikeln oder Zahnbürsten entfällt aus hygienischen Gründen.
Den Kassenbon und die Originalverpackung bewahren Sie besser auf. Unter Umständen verlangt der Händler beides für Umtausch oder Rückgabe. Mitunter muss die Ware gegebenenfalls versiegelt zurückgegeben werden.
Wer hingegen online bestellt, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Häufig räumen Onlinehändler das Umtauschrecht zur Weihnachtszeit aber auch länger als 14 Tage ein. Finden Sie im Online-Shop selbst keine Informationen, nehmen Sie am besten Kontakt zum Händler auf.
Für Waren gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht. In dieser Zeit haben Sie bei Mängeln Anspruch auf Ersatz. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware, also entweder direkt im Laden vor Ort oder bei der Lieferung eines online bestellten Produkts.
Stellen Sie einen Mangel fest, sollten Sie ihn schnellstmöglich geltend machen und den Händler kontaktieren. Der Händler hat dann die Möglichkeit der Nacherfüllung, also Reparatur oder Lieferung von neuer Ware.
Nein, bei einer Reparatur gilt: Der Händler kann Ihnen keine Kosten auferlegen. Muss er ein fehlerhaftes Produkt nachbessern, ist er auch nicht berechtigt, fürs Einschicken an den Hersteller Geld zu verlangen.
Sie haben bei einer mangelhaften Lieferung zwar grundsätzlich die Wahl zwischen der Reparatur und einer neuen Ware, allerdings darf die Entscheidung nicht unverhältnismäßig sein. Bei der Frage, was verhältnismäßig ist, fließen beispielsweise Faktoren wie der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand und die Bedeutung des Mangels ein.
Von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden ist die Herstellergarantie. Diese sichert bestimmte Eigenschaften und die Funktionsfähigkeit eines Produktes zu. Diese Garantie kann ein Hersteller freiwillig und zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten einräumen. Die Konditionen legt der Hersteller fest.