Staat will offenbar Geld für Zeit im Knast
13 Jahre unschuldig eingesperrt: Satte Rechnung für Justizopfer
28.11.2024 – 23:51 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Anwältin des Mannes ist empört, die Staatsanwaltschaft sieht alles als rechtens an. Nach 13 Jahren unschuldiger Haft will der Freistaat Geld für „Kost und Logis“.
Der Fall des bayerischen Justizopfers Manfred Genditzki ist laut einem Medienbericht um einen neuen juristischen Streit reicher: Der „Bild“-Zeitung zufolge wehrt sich der 64-Jährige nun gegen eine Rechnung des Freistaats Bayern, die von ihm für unter anderem „Kost und Logis“ rund 100.000 Euro fordert.
Genditzki hatte wegen des sogenannten Badewannen-Mordes 13 Jahre zu Unrecht in Haft gesessen: Er war im Juli des vergangenen Jahres endgültig von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Neue Gutachten hatten untermauert, dass die alte Frau bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde.
Die Anwältin des Bayern sagte nun der „Bild“, dass der Freistaat ihrem Mandanten „50.442,48 Euro für Essen und Unterkunft berechnet“ habe. „Auf diese Kost und Logis hätte mein Mandant gerne verzichtet!“ Die Rechnung erfolgte demnach im Zuge einer ersten Entschädigungszahlung von rund 370.000 Euro (etwa 75 Euro pro Hafttag) sowie einer Ersatzzahlung für entgangene Löhne und Rentenbeiträge von rund 450.000 Euro.
Zusätzlich auf der Rechnung des Freistaats: 48.979,06 Euro, die Genditzki bei einem Stundenlohn von rund zwei Euro in der Gefängnis-Wäscherei während seiner langen Haftzeit verdient hatte. Ein Sprecher der Münchner Generalstaatsanwaltschaft sagte der „Bild“, dass das Vorgehen der Justiz fültige Rechtslage sei. Genditzkis Anwältin nannte die Rechnung „grotesk“, sie will gegen die Abzüge rechtlich vorgehen.
Das bayerische Justizopfer verklagt den Freistaat derzeit bereits: In der Sache fordert er ein Schmerzensgeld von mindestens 750.000 Euro. Ähnlich wie nun Genditzki hatte auch schon Justizopfer Gustl Mollath, der mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß, den Freistaat im Zuge der Amtshaftung verklagt. Nach einer juristischen Auseinandersetzung vor dem Landgericht München I im Jahr 2019 bekam er insgesamt rund 670.000 Euro vom Freistaat, gefordert hatte er ursprünglich 1,8 Millionen.