Freibeträge für Schuldner
Ist Weihnachtsgeld pfändbar? In diesem Umfang sind Sie geschützt
Aktualisiert am 26.11.2024 – 11:43 UhrLesedauer: 2 Min.
Das 13. Monatsgehalt ist ein Segen in der teuren Vorweihnachtszeit. Profitieren auch Schuldner davon oder ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Gläubiger pfänden Konten oder greifen direkt auf das Gehalt beim Arbeitgeber zu. Die Pfändungsfreigrenze sichert den Lebensunterhalt. Seit 2022 sind Teile des Weihnachtsgeldes unpfändbar.
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer mit Schulden, denn seit 2022 ist Weihnachtsgeld nur eingeschränkt pfändbar. Seit Juli 2024 sind 750 Euro pfändungsfrei. Wenn die Pfändung direkt bei Ihrem Arbeitgeber erfolgt, zahlt dieser Ihnen den Freibetrag automatisch aus, wenn er Ihnen Ihr Gehalt überweist.
Nutzen Sie ein P-Konto, müssen Sie selbst aktiv werden. Die Pfändungsfreigrenze reicht nicht aus, um zusätzlich Weihnachtsgeld zu erhalten und vom Konto abzuheben. Stellen Sie einen Antrag beim Vollstreckungsgericht und lassen Sie die einmalige Zusatzeinkunft schützen.
Nachfolgend haben wir ein fiktives Beispiel für Sie, das die Pfändung von Weihnachtsgeld genauer erklärt:
Wichtig: Ohne Schutz (zusätzlicher Antrag beim Vollstreckungsgericht) wird alles über dem Pfändungsfreibetrag eingezogen.
Tilgen Sie Ihre Schulden im Rahmen einer Privatinsolvenz, gilt der gleiche Pfändungsfreibetrag. Bis zu einem Betrag von 750 Euro behalten Sie Ihr Weihnachtsgeld, alles darüber hinaus fällt in die Insolvenzmasse. Wenn Sie Ihr 13. Gehalt nicht schützen, dann wird alles, was über der Pfändungsfreigrenze liegt, ausgezahlt und den Gläubigern zur Verfügung gestellt.
Unterhaltspfändungen haben gegenüber anderer Zahlungen Vorrang. Ihr maximaler Selbstbehalt beträgt bei Weihnachtsgeld 50 Prozent der Gesamtsumme, höchstens jedoch 500 Euro. Betreiben Sie selbst Unterhaltspfändung gegen eine andere Person, nutzen Sie das Pfändungsprivileg. Es muss dem Mahn- und Vollstreckungsbescheid entnehmbar sein und berechtigt Sie zur vorrangigen Befriedigung Ihrer Bedürfnisse.
Um bis zu 750 Euro Weihnachtsgeld zu schützen, ist ein Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich. Gehen Sie wie folgt vor:
Zuständig ist die vollstreckende Behörde, die Sie dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entnehmen. Liegt sie bei Ihnen vor Ort, ist eine persönliche Vorsprache die beste Option.