Ab November gilt das Selbstbestimmungsgesetz, das Änderungen des Geschlechtseintrages deutlich vereinfacht. Das Interesse daran variiert stark je nach Stadt.
Vor dem Start des Selbstbestimmungsgesetzes am Freitag haben sich in Sachsens Großstädten bereits mehr als Tausend Menschen für die Änderung ihres Geschlechtseintrages angemeldet. Mit Abstand die meisten Anmeldungen gab es in Leipzig. Dort wollen 676 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern, wie die Stadt mitteilte (Stand: 28.10.). Weniger als die Hälfte sind es in Dresden, wo laut Angaben der Stadt bis Dienstag 292 Anmeldungen vorlagen. Hinzu kommen 77 Anmeldungen in Chemnitz.
Geschlechtseintrag und Vorname lassen sich ab 1. November ändern, ohne die bisher notwendigen Gutachten, ärztlichen Bescheinigungen oder richterlichen Beschlüsse. Es reicht eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Die Erleichterung betrifft vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Sie müssen die Änderung drei Monate vor dem Termin im Standesamt anmelden. Seit August können sie Anträge stellen.
Die Stadt Leipzig wies auf die Vorgaben zur Anpassung des Vornamens hin. Wer als Geschlecht männlich oder weiblich wählt, muss demnach einen passenden oder ambivalenten Namen wählen. Bei divers oder gestrichenem Geschlecht kann der vorherige Name beibehalten, frei ausgewählt werden oder ambivalent sein.
Das Selbstbestimmungsgesetz hatte der Bundestag im April beschlossen. Es löste das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dato geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigende Situation für Betroffene hingewiesen.