In deutschen Geschäften wird täglich tausendfach gestohlen, was oftmals unerkannt bleibt. Doch darf ein Kunde einen Ladendieb aufhalten, wenn kein Personal eingreift?
Rund 100.000-mal am Tag wird in deutschen Geschäften geklaut – das ist das Ergebnis einer Studie des Handelsinstituts EHI. Die Dunkelziffer dürfte jedoch wesentlich höher sein. Das liegt nicht nur daran, dass die Kriminellen immer trickreichere Methoden anwenden. Meist fehlt es auch an Ladendetektiven oder Mitarbeitern, die den Ladendieb entdecken und stellen können.
Wer als rechtschaffener Kunde einen Ladendieb entdeckt und feststellt, dass weder Mitarbeiter noch Detektive auf die Straftat aufmerksam werden, fragt sich dann vielleicht: Darf ich den Ladendieb aufhalten und ihn festhalten, bis die Polizei kommt?
In der Tat dürfen auf frischer Tat ertappte Ladendiebe bei Fluchtverdacht oder wenn ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann, vorläufig festgenommen werden, erklärt die Industrie- und Handelskammer Fulda. Und zwar von jedem und ohne richterliche Anordnung. Dieses Recht beruht auf dem sogenannten „Jedermann-Festnahmerecht“ (§ 127 Strafprozessordnung (StPO)).
Kriminelle dürfen nur so lange festgehalten werden, bis sie der Strafverfolgungsbehörde – etwa Polizisten – übergeben werden können. Wichtig ist auch, dass das Festhalten verhältnismäßig ist. Das heißt, der Ladendieb darf nicht verletzt, zu Fall gebracht oder gar gefesselt werden, wenn es nicht durch die Situation oder/und sein Verhalten gerechtfertigt ist.
Wichtig ist darüber hinaus natürlich auch, dass Kunden sich nicht selbst in Gefahr bringen sollten. Das heißt, dass Sie nicht Ihre Gesundheit und Sicherheit aufs Spiel setzen sollten, nur um eine potenzielle Straftat aufzudecken.
Aber Achtung: Das „Jedermann-Festnahmerecht“ gilt nicht unbedingt bei bloßem Tatverdacht. Wird voreilig gehandelt, kann es sein, dass man in das Freiheitsrecht eines Bürgers eingreift, was wiederum nicht gestattet ist.