Die IBAN ist für viele Zahlungen unverzichtbar. In den Händen von Betrügern kann die Weitergabe aber zu einem Problem werden. Was Sie beachten müssen.
Bei privaten Online-Verkäufen ist es manchmal notwendig, Ihre IBAN anzugeben. Der Käufer überweist den Betrag, hat aber dauerhaft Kenntnis von Ihrer IBAN. Viele Menschen sind verunsichert, vor allem, wenn der Verkauf doch nicht zustande kommt. Aber gibt es wirklich einen Grund, sich Sorgen zu machen?
Die Befürchtung, dass eine andere Person mit Ihrer IBAN auf Ihr Konto zugreifen könnte, ist unbegründet. Die Kontodaten allein genügen nicht, um Zugang zum Onlinebanking zu erhalten oder Geld abzuheben. All Ihre Zugänge sind durch zusätzliche Passwörter und Zugangsdaten geschützt, die Sie unter keinen Umständen weitergeben dürfen.
Ein Risiko besteht lediglich darin, dass eine dritte Person mit Angabe Ihrer IBAN eine Lastschriftzahlung veranlasst. Hierfür müsste diese Person Ihre IBAN bei einer dritten Institution als die eigene ausgeben oder sie angeben.
Wenn dies der Fall ist, handelt es sich um ein Betrugsdelikt, das Sie zur Anzeige bringen sollten. Grund zur Angst ist eine ungerechtfertigte Abbuchung oder Lastschrift aber nicht. Sie haben die Möglichkeit, diese Zahlung innerhalb von 13 Monaten zurückzubuchen, wenn Sie die Lastschrift nicht selbst in Auftrag gegeben haben. Lesen Sie hier mehr zu Internetbetrug und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Überweisungen werden heute hauptsächlich online getätigt, aber Papierüberweisungen sind immer noch möglich. Hierbei müssen Sie ein handschriftlich ausgefülltes Dokument bei Ihrer Hausbank einreichen oder in den Briefkasten der Bankfiliale werfen. Theoretisch ist es möglich, unter Angabe der IBAN und mit einer gefälschten Unterschrift eine solche Überweisung zu veranlassen.
Da ein Empfänger angegeben werden muss, lässt sich der Verlauf des Geldes bei einer Papierüberweisung aber nachvollziehen. Kommt es hier zu einem Betrug, ist es wichtig, dass Sie Ihre Bank sofort kontaktieren und eine Strafanzeige stellen. Es ist nicht möglich, nur mit der IBAN eine Online-Überweisung zu tätigen.
Um die Gefahr von Betrugsdelikten zu minimieren, geben Sie Ihre IBAN nur bei nötigen Transaktionen weiter. Bei privaten Verkäufen über Onlineplattformen schauen Sie sich das Profil des Käufers genauer an. Hat er bereits gute Bewertungen und ist seit vielen Jahren dabei? Das minimiert die Gefahr, dass Sie es hier mit einem Betrüger zu tun haben. Ein schlechtes Bauchgefühl ist ein Alarmsignal, dass Sie nicht ignorieren sollten.
Tipp: Geht keine Zahlung auf Ihrem Konto ein oder platzt das Geschäft, behalten Sie Ihre Kontoverbindung gut im Auge. Prüfen Sie Abbuchungen und ausgehende Überweisungen genau. Sollte Ihnen etwas komisch vorkommen oder bemerken Sie nicht autorisierte Zahlungen, informieren Sie umgehend Ihre Bank.