
2.000 Euro steuerfrei für Rentner
Daran könnte die Aktivrente scheitern
Aktualisiert am 17.09.2025 – 07:49 UhrLesedauer: 3 Min.

Zum 1. Januar 2026 will die Bundesregierung einen 2.000-Euro-Bonus für Rentner einführen. Doch diese Aktivrente ist verfassungsrechtlich heikel.
Der Fahrplan steht. Auf ihrer Koalitionsklausur in Würzburg haben die Spitzen von Union und SPD nicht nur versucht, einen neuen Teamgeist heraufzubeschwören, sondern sich auch darauf verständigt, welche Gesetzesvorhaben in nächster Zeit Priorität haben. Eines davon: die Aktivrente.
Die Regierung verspricht sich davon gleich mehrere Effekte: mehr Fachkräfte im Arbeitsmarkt, eine Entlastung der Sozialkassen und zusätzliche Steuereinnahmen durch höhere Beschäftigung. Doch wäre es überhaupt verfassungsgemäß, eine Gruppe so zu bevorteilen?
Dieser Frage hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags (WD) im Auftrag des Grünen-Abgeordneten Sascha Müller angenommen und ein Gutachten vorgelegt. Der Tenor: Steuerliche Lenkungsnormen wie die Aktivrente sind zwar grundsätzlich zulässig, können aber erhebliche verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere was den allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes angeht. Und das tut die Aktivrente.
Laut Gutachten des WD handelt es sich bei dem 2.000-Euro-Bonus für arbeitende Rentner um eine „erhebliche Abweichung von der gleichmäßigen Lastenverteilung der Einkommensteuer“. So eine Ungleichbehandlung allein ist allerdings noch kein Grund, ein Gesetzesvorhaben für verfassungswidrig zu erklären. Denn sie kann überragenden Gemeinwohlinteressen dienen. Dass dem so ist, müsste die Bundesregierung überzeugend begründen.
Da die Aktivrente nur bestimmte Einkünfte einer bestimmten Altersgruppe steuerfrei stellt, liegt für die Wissenschaftler eine doppelte Ungleichbehandlung vor: nach Alter und nach Tätigkeit.
Nur wer die Regelaltersgrenze überschritten hat, profitiert vom Steuerbonus. Jüngere Arbeitnehmer mit identischem Einkommen würden hingegen weiter Steuern zahlen müssen. Im Gutachten heißt es dazu jedoch: „Das Alter ist gerade kein systemimmanenter Grund für unterschiedlich hohe Steuern.“
Auch unter Gleichaltrigen führt die Aktivrente zu Ungerechtigkeiten. Wer als Rentner noch angestellt arbeitet, profitiert, wer hingegen selbstständig tätig oder verbeamtet ist, nicht. „Mit Blick auf das vordergründig verfolgte Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und damit die Wirtschaft zu stärken, bestehen zwischen diesen beiden Vergleichsgruppen (…) keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können“, schreiben die Gutachter. Zudem wären Rentner benachteiligt, die nicht arbeiten können oder keine Beschäftigung finden.
Auch die Logik des Einkommensteuertarifs führt zu einer zusätzlichen Verzerrung: Weil die Einkommensteuer progressiv steigt, profitieren Besserverdienende überproportional von der Steuerbefreiung. Die Folge: „Die am wenigsten Bedürftigen erhalten die höchste Steuerentlastung“, so das Gutachten.











