Renteneintritt in Sicht
Im Jahr 1969 geboren – wann kann ich in Rente?
Aktualisiert am 21.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Ob es bei der Rente Abzüge gibt, hängt von Ihrem Geburtsjahr und den Versicherungsjahren ab. Welche Regelung gilt für den Jahrgang 1969?
Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre betrifft alle, die in oder nach 1964 geboren sind. Gesundheit vorausgesetzt, müssen Sie mit Geburtsjahr 1969 bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um abzugsfrei Rente zu beziehen. Doch wann ist das der Fall?
Die Regelaltersgrenze ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr. Sie legt fest, wann der abzugsfreie Eintritt in die Rente möglich ist. Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter stufenweise angepasst.
Entscheiden Sie sich für einen früheren Rentenbeginn als 67 Jahre, ist mit Abzügen zu rechnen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Abschläge bei verfrühtem Ende der Arbeitszeit auf Sie zukommen. Prüfen Sie auch, ob folgende Ausnahmesituationen auf Sie zutreffen und einen früheren Renteneintritt ermöglichen:
Mit einem Rentenbeginnrechner im Internet können Sie unter Angabe Ihres Geburtsdatums Ihren möglichen Renteneintritt berechnen. Als Ergebnis zeigt Ihnen der Rechner:
Ab 2036 beziehen Sie mit dem Geburtsjahr 1969 Ihre Regelaltersrente. Ihr Geburtsmonat legt den Monat der ersten Zahlung fest.
Als besonders langjährig Versicherter gelten Sie bei einer Rentenversicherungszeit von mindestens 45 Jahren. Trifft das auf Sie zu und sind Sie 1969 geboren, steht Ihnen der abschlagsfreie Rentenbezug schon ab dem 65. Lebensjahr zu. Der Renteneintritt ist dann bereits 2034 möglich. Für die Versicherungszeit werden auch Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienst sowie der Bezug von Sozialleistungen angerechnet. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie nicht auf ausreichend Beitragsjahre kommen.
Möchten Sie bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, ist das beim Jahrgang 1969 mit Abzügen möglich. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Gehen Sie mit 63 Jahren in Rente, macht das Abzüge für 48 Monate aus. Die Abzüge liegen dann bei 14,4 Prozent.