Auf einem Lottoschein befinden sich Kästchen mit jeweils 49 anzukreuzenden Zahlen. Jedes Spielfeld, das ausgefüllt wird, ist ein sogenannter Tipp und kostet 1,20 Euro. Die Höhe der Teilnahmekosten richten sich somit nicht nach Anzahl der Spielscheine, sondern der Anzahl der Tipps. Hinzu kommt noch eine Bearbeitungsgebühr pro Spielschein.
Neben Lotto „6aus49“ kann man außerdem noch an den Zusatzlotterien Spiel 77, Super 6 und der GlücksSpirale teilnehmen. Für das Spiel 77 zahlt man zusätzlich 2,50 Euro, die Super 6 kostet 1,25 Euro. An der Glücksspirale kann man für einen Betrag von 5,00 Euro teilnehmen.
Seit dem 23. September 2020 galt für die Zwangsausschüttung: Wenn die Summe im Jackpot die 45 Millionen Euro überschritten hatte, kam es zu einer garantierten Ausschüttung. Hat ein Spieler auf sechs Richtige plus Superzahl getippt, so wurde der Jackpot-Betrag wie üblich ausgespielt. Hatte jedoch erneut kein Spieler die Gewinnklasse 1 erreicht, kam es zu einer Zwangsausschüttung. Der Betrag wurde dann dem Gewinner der Gewinnklasse 2 zugeschrieben. War diese auch unbesetzt, so ging der Betrag an die darunterliegende usw. Theoretisch war es somit möglich, dass die Summe an die Gewinnklasse 9 ausgeschüttet wird.
Seit dem 1. November 2023 gibt es für Lotto 6aus49 allerdings keine Zwangsausschüttung bzw. definitive Ausschüttung des Jackpots mehr. Stattdessen gibt es einen Maximal-Jackpot in Höhe von 50 Millionen Euro in der Gewinnklasse 1.