Im März folgte der nächste Streit. Weimers Haus ließ einzelne Buchläden in Deutschland von der Liste des Buchhandlungspreises streichen. Darunter das Geschäft „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin. Dem Wochenblatt „Die Zeit“ sagte Weimer: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“
Erneut gab es Kritik. Die „Süddeutsche Zeitung“ rekonstruierte den Streit um den Buchhandlungspreis. Das Fazit: Gestrichen worden sei die Förderung „per Handstreich aus dem Innenministerium, auf Basis eines Verfahrens, das für die Kultur nie vorgesehen war“. Angespielt wird dabei auf den sogenannten Haber-Erlass, benannt nach der früheren Staatssekretärin Emily Haber, die vor der Förderabgabe Rückfragen bei Sicherheitskräften über mögliche Bedenken an der Verfassungstreue ermöglichte.
Die Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ klagte gegen Weimer. Und erhielt Recht zugesprochen. „Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend“, erklärte Anwalt Jasper Prigge. Das Gericht folgte der Begründung. Die liberalkonservative „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ befand: „Damit erreicht der Streit eine neue Ebene, denn der Beschluss des Verwaltungsgerichts stellt nun auch juristisch fest, dass Weimer keine Grundlage für seine Einschätzung der Buchhandlungen hat.“
Die Anwälte der Buchläden sehen sich durch die Eilentscheidung bestätigt: „Dies zeigt noch mal, dass das Haber-Verfahren, welches derzeit Gegenstand weiterer Klagen bei den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln ist, rechtlich nicht haltbar ist.“ Wann die Gerichte in dieser Sache entscheiden, ist offen.
