Krankenhausreform verabschiedet

Wo ein Kliniksterben droht

Aktualisiert am 17.10.2024 – 16:27 UhrLesedauer: 3 Min.

Intensivstation im Niederrhein Klinikum Duisburg: Das Krankenhaussystem wird grundlegend reformiert. (Quelle: Lars Fröhlich/imago-images-bilder)

Im Bundestag ist heute die umstrittene Krankenhausreform verabschiedet worden. Was steckt hinter dem Gesetz, das Lauterbach als größte Reform der letzten 20 Jahre anpreist?

Zwei Jahre lang hat die Ampelkoalition um eine entscheidende Gesundheitsreform gerungen – um das „Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Versorgung im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an diesem Donnerstag vorgestellt hat. Was bedeutet das?

Deutschland verfügt über 480.000 Krankenhausbetten, von denen nach Angaben des Gesundheitsministeriums ein Drittel nicht belegt ist. Damit hat die Bundesrepublik nach Einschätzung von Experten zu viele Kliniken. Es fehlt an Personal, 30 Prozent der 1.700 Kliniken schreiben rote Zahlen und sind damit von Insolvenz bedroht. Abhilfe soll eine stärkere Spezialisierung schaffen.

Wie ist der aktuelle Zustand?

Bislang gilt die sogenannte Fallpauschale: Kliniken erhalten pro Patient oder Behandlungsfall einen Pauschalbetrag. Dies führe zu einem „Hamsterradeffekt“, so Lauterbach, möglichst viele Behandlungen möglichst kostengünstig durchzuführen. Es gebe sogar (Fehl-)Anreize für unnötige Behandlungen.

Ein weiterer möglicher Effekt: Manche Kliniken würden schwierige Behandlungen, für die ihnen die Erfahrung fehlt, nicht mehr durchführen oder weniger lukrative medizinische Leistungen nicht mehr anbieten – ein Effekt der Ökonomisierung des Gesundheitswesens.

Statt des Systems der Fallpauschalen soll es künftig einen festen Sockel (Fix-Vergütung oder Vorhaltepauschale) von 60 Prozent schon allein dafür geben, dass Kliniken eine Grundausstattung mit Personal und Geräten für bestimmte Leistungen vorhalten, unabhängig von der Zahl der Fälle. Die übrigen 40 Prozent werden weiterhin über Fallpauschalen abgerechnet.

Vor allem kleinere Krankenhäuser sollen künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Für die Patienten bedeutet dies längere Wege, allerdings sollen sie dann auch bessere Behandlung bekommen. Einige Kliniken sollen für wichtige Kernbereiche jedoch sogar zusätzliche Mittel bekommen: für Pädiatrie, Geburtshilfe, Schlaganfallbehandlung, Traumatologie und Intensivmedizin.

Die anderen einzelnen Behandlungsarten werden durch das Gesetz in 65 Leistungsgruppen eingeteilt – wie etwa Herzchirurgie, Leukämie oder Darmtransplantation. Die Behörden der Länder entscheiden, welches Krankenhaus künftig welche Leistungsgruppen anbieten darf. Grundlage ist ein bestimmtes, einheitlich vergleichbares Qualitätsniveau und der Nachweis über ausreichend Personal. Nur dann werden sie für die Behandlung bezahlt.

  • Über aktuelle Leistungen und die Behandlungsqualität der 1.700 Häuser informiert der sogenannte Klinikatlas. Mehr Infos finden Sie hier.

Ja, schon jetzt stehen viele Kliniken vor der Insolvenz; Lauterbach erklärte, er wolle das Kliniksterben begrenzen. „Wenn es am Ende 20 Prozent Krankenhäuser weniger gibt, diese aber bessere Versorgung bieten, dann ist das aus meiner Sicht richtig.“

Geplant sind eine Reihe von Regelungen, die vor allem kleinen Kliniken in ländlichen Regionen helfen sollen: Dort sollen Fachärzte ihre Leistungen künftig auch ambulant anbieten dürfen. Der mancherorts weite Weg in eine Fachpraxis entfällt damit.

Zudem dürfen sogenannte Sicherstellungshäuser in ländlichen Regionen, die für die Grundversorgung unverzichtbar sind, geringfügig von den strengen Qualitätsvorgaben der Leistungsgruppen abweichen.

Einige Bundesländer wollen das Gesetz im Bundesrat blockieren und den Vermittlungsausschuss anrufen. Sie sind skeptisch, dass mit ihm das Kliniksterben vor allem im ländlichen Raum gestoppt werden kann.

Ein Transformationsfonds soll die Kosten über zehn Jahre lang absichern – zur Hälfte finanziert von den Ländern und den gesetzlichen Krankenkassen. Auch sie laufen gegen diesen Regelung Sturm.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, erklärte in der „Rheinischen Post“, die Reform sei schlecht gemacht und es stehe zu befürchten, dass der ländliche Raum weiter ausblute. „Schließlich ist immer noch unbekannt, welche Hospitäler für die jeweiligen Erkrankungen der Menschen zuständig sein werden.“ Ebenso bleibe die Finanzierung „auch für die Übergangszeit weitestgehend ungeklärt“.

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