Bundesland Autowäsche erlaubt? Regelung im Detail Baden-Württemberg Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Bayern Ja Erlaubt an Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter
Weihnachtstag ab 12.00 Uhr, wenn die Gemeinde es in ihrem Gemeindegebiet durch Verordnung zugelassen hat. Berlin Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Brandenburg Ja Erlaubt an Sonn- und Feiertagen (Ausnahmen: erster Weihnachtstag, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Reformationsfest, Volkstrauertag und Totensonntag), sofern eine Störung durch den Betrieb nicht anzunehmen ist.
In der Nähe von Kirchen ist der Betrieb von Waschanlagen während der Hauptzeit des Gottesdienstes nicht erlaubt. Bremen Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Hamburg Ja In Gewerbe- und Industriegebieten und ähnlichen Gebieten zwischen 13 Uhr und 19 Uhr erlaubt.
Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und Sonntage, die zugleich gesetzliche Feiertage sind. Hessen Ja Örtliche Ordnungsbehörde kann für Waschstraßen an Tankstellen für alle gesetzlichen Feiertage eine Befreiung vom Arbeitsverbot gewähren. Ausnahmen: Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag. Maximale Öffnungszeiten: 7 Uhr bis 20 Uhr (1. Mai bis 31. August 7 Uhr bis 21 Uhr). Mecklenburg-Vorpommern Ja Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag,
Volkstrauertag und Totensonntag. Niedersachsen Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Nordrhein-Westfalen Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Rheinland-Pfalz Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Saarland Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Sachsen Ja Vollautomatische Waschanlagen für Autos an Tankstellen dürfen sonntags von 8 bis 20 Uhr öffnen, Selbstwaschanlagen zwischen 12.00 und 20.00 Uhr. In Gewerbegebieten dürfen beide zwischen 12 und 20 Uhr öffnen. Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag und solche Sonntage, auf die ein gesetzlicher Feiertag oder ein Gedenk- und Trauertag fällt. Sachsen-Anhalt Ja Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag,
Volkstrauertag, Totensonntag und Sonntage, die zugleich staatlich anerkannte Feiertage sind. Schleswig-Holstein Ja – Thüringen Ja Erlaubnis kann erteilt werden, sofern Feiertagsruhe der Bevölkerung nicht gestört wird.
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