Anhänger klagt

Werder-Fan hinter Gittern: Gericht mit deutlichem Urteil


26.08.2026 – 15:26 UhrLesedauer: 2 Min.

Polizisten im Weserstadion (Archivfoto): Der Werder-Fan zog vor Gericht, jetzt liegt das endgültige Urteil vor. (Quelle: IMAGO/Heiko Blatterspiel/imago)

Ein Fan von Werder Bremen wird vor einem Heimspiel in eine Gefängniszelle gesperrt. Einverstanden ist er damit nicht und klagt. Ein Gericht entscheidet eindeutig.

Mehr als sechs Stunden saß ein Werder-Fan in Polizeigewahrsam – und verpasste dadurch das Bundesligaspiel gegen den 1. FC Köln. Nun liegt die schriftliche Begründung eines Urteils des Verwaltungsgerichts Bremen vor: Die Ingewahrsamnahme war rechtswidrig.

Der Fall reicht bis zum 20. Mai 2023 zurück. Vor dem Heimspiel gegen Köln beobachteten Einsatzkräfte den Mann und einen Begleiter in der Bremer Innenstadt. Die Polizei ging davon aus, dass die beiden eine Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans suchten. Gegen 13 Uhr wurden sie festgehalten, der Kläger blieb bis 19.16 Uhr in Polizeigewahrsam, teilte die Grün-Weiße-Hilfe am Dienstag mit.

Gericht widerspricht Einschätzung der Beamten

Die Polizei verwies unter anderem auf Erkenntnisse über den Fan, seine Einstufung als „Kategorie C“ und einen Eintrag als „Gewalttäter Sport“. Für das Gericht reichte das nicht. Solche Einschätzungen seien „weitgehend abstrakt“ und bezögen sich nicht auf eine konkrete Gefahr an diesem Spieltag.

Auch das Verhalten des Mannes rechtfertigte nach Überzeugung der Kammer keinen Gewahrsam. Beim Zugriff sei er von den Kölner Fans noch „räumlich deutlich entfernt“ gewesen. Ein beteiligter Beamter sagte vor Gericht lediglich, die Situation „hätte eskalieren können“. Ein alleiniges Zugehen auf die Kölner Fans nannte er eine Art „Himmelfahrtskommando“.

Das Gericht sieht deshalb nur „mögliche Szenarien“ einer Auseinandersetzung, „mehr indessen nicht“. Zudem hätte die Polizei zunächst ein milderes Mittel wie einen Platzverweis prüfen müssen. Ein schwerer Freiheitseingriff dürfe nicht aus „bloßen taktischen Opportunitätserwägungen“ gewählt werden.

Fast sechs Stunden in Zelle – ohne richterliche Anordnung

Kritik übt das Gericht auch am weiteren Ablauf. Der Fan kam um 13.50 Uhr ins Polizeigewahrsam, erst um 15.23 Uhr wurde nach Angaben der Polizei ein Fax an das Amtsgericht geschickt. Die 93 Minuten seien in diesem Fall zu lang gewesen. Bei einem einfachen Sachverhalt müsse die Kontaktaufnahme grundsätzlich innerhalb von weniger als einer Stunde erfolgen.

Eine richterliche Entscheidung gab es schließlich überhaupt nicht. Der Fan blieb bis 19.16 Uhr in Gewahrsam. Nach dem Fax habe die Polizei keine erkennbaren weiteren Anstrengungen unternommen, eine Entscheidung herbeizuführen.

Anwalt Nils Dietrich spricht von einem „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“. Seinem Mandanten sei „allein aufgrund von diffusen Vermutungen“ die Freiheit entzogen worden, erklärte er gegenüber der Grün-Weißen Hilfe. Das Gericht erteile der Polizei einen „deutlichen Denkzettel“.

Das Urteil stammt vom 27. Mai. Die schriftliche Begründung wurde der Klägerseite nach Angaben der Grün-Weißen Hilfe jedoch erst in der vergangenen Woche zugestellt. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.

Share.
Die mobile Version verlassen