Neuer Nutzungsvertrag
Disney+ will Werbung vor Filmen und Serien zeigen dürfen
16.09.2026 – 15:19 UhrLesedauer: 2 Min.
Disney+ fordert seine Kunden auf, einem neuen Nutzungsvertrag zuzustimmen. Dieser erlaubt Werbung auch in bislang werbefreien Abos. Was sich ändert und was offen ist.
Disney hat den Nutzungsvertrag für seinen Streamingdienst Disney+ in Deutschland überarbeitet. Diesem zufolge darf der Anbieter in allen Abos Werbung vor und nach Filmen und Serien zeigen, auch in den Stufen Standard und Premium, die bislang als werbefrei gelten.
Die neue Fassung ist auf den 18. Juni 2026 datiert. Wie das Technikportal „Golem“ berichtet, erhalten Abonnenten derzeit eine E-Mail dazu und sollen dem Vertrag beim Einloggen zustimmen. Laut Vertragstext können alle Abos Werbeinhalte und Sponsoring enthalten. Hinzu kommt Werbung vor und nach der Wiedergabe, in Kanälen, bei Live- und Sonderveranstaltungen samt Wiederholungen sowie in abrufbaren Inhalten von Drittanbietern.
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Werbepausen mitten im Film sieht der Vertrag dagegen nur für Abos vor, die solche Unterbrechungen ausdrücklich enthalten. Auf seiner Hilfeseite ordnet Disney sie dem günstigsten Tarif „Standard mit Werbung“ zu. In Standard und Premium laufen Filme und Serien demnach weiterhin ohne Unterbrechung.
Viele Fragen bleiben ungeklärt
Werbung vor und nach der Wiedergabe, Trailer für Disney-Angebote und gesponserte Inhalte seien dort in begrenztem Maß möglich. Vorspulen lasse sich die Werbung nicht. Profile im Junior-Modus für Kinder blieben werbefrei.
Ob, ab wann und wie oft Disney in Standard und Premium tatsächlich Werbung einblendet, ist offen. Anfragen von „Golem“ hat das Unternehmen bislang nicht beantwortet. Neukunden würden in der Tarifübersicht bei beiden Abos weiterhin einen Haken hinter „Werbefreie Filme und Serien“ sehen. Auf die mögliche Werbung weise nur eine Fußnote hin.
Ohne Zustimmung kann Disney kündigen
Was passiert, wenn Kunden den neuen Bedingungen nicht zustimmen, erklärt Disney in der E-Mail nicht. Der Vertrag selbst regelt diesen Fall. Bei Änderungen am Leistungsumfang und bei Änderungen, die Kunden schlechterstellen könnten, benötigt Disney eine ausdrückliche Zustimmung.
Bleibt sie aus, behält sich der Anbieter vor, den Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen. Bei Abos mit Mindestlaufzeit ist das frühestens zu deren Ablauf möglich.
Abonnenten können ihr Abo laut Vertrag ebenfalls jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, bei einer Mindestlaufzeit frühestens zu deren Ende. Wer über einen Drittanbieter wie einen App-Store gebucht hat, kündigt dort.
