Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, sich ohne Hindernisse bewegen zu können. Was noch dazu gehört? T-Online verrät es Ihnen.

Sehen Sie einen Rollstuhlfahrer die Straße überqueren, fällt Ihnen eventuell auf, dass er Schwierigkeiten haben könnte, an bestimmten Stellen mit den Rädern über den Bordstein zu gelangen. Barrierefreiheit existiert höchstens an den Stellen, an denen der Bordstein abgesenkt ist. Doch barrierefrei meint nicht nur, dass physische Hürden aus dem Weg geschafft werden. Was noch dahintersteckt? T-Online erklärt es.

Spätestens wenn Sie ältere Angehörige um sich haben, fällt Ihnen auf, wie wenig barrierefrei die Umgebung sein kann. Mitten im Wohnhaus oder am Bahnhof tun sich plötzlich Treppenstufen auf, bei denen schon Menschen ohne kaputte Knie oder mit Schwierigkeiten beim Gehen ins Schnaufen kommen.

Würden diese Hürden dank eines Fahrstuhls – oder für Rollstuhlfahrer dank befahrbarer Rampen oder Ersatzwege – genommen, würde ein wenig mehr Barrierefreiheit herrschen. Übrigens profitieren auch Eltern mit Kinderwagen von solchen barrierefreien Möglichkeiten.

Dabei bedeutet barrierefrei, dass jeder Mensch alles in seinem Lebensumfeld ohne Hilfe selbständig betreten, befahren oder benutzen kann – auch wenn er in irgendeiner Form eingeschränkt ist.

Barrierefreheit bezieht sich beispielsweise auch darauf, dass eine erblindete Person durch ein Blindenleitsystem, entsprechende Ampeln oder einen Assistenzhund am Alltagsgeschehen teilhaben kann. Barrierefreies Leben bedeutet aber mehr, als lediglich ohne räumliche Hindernisse zu wohnen, Ämter zu besuchen oder einkaufen zu gehen.

Menschen mit Behinderung sollen beispielsweise auch am digitalen Leben uneingeschränkt teilnehmen können – sich durch das unerschöpfliche Wissen des Internets bewegen können, auch wenn ihre Augen nichts sehen oder ihre Ohren nichts hören. Noch dazu sollen Sie auch die gleichen Möglichkeiten haben, bei entsprechenden Qualifikationen eine Stelle besetzen zu können, auf die sich ebenfalls Menschen ohne Behinderung bewerben.

Um einen Zugang zu Barrierefreiheit zu haben, werden Häuser und öffentliche Toiletten beispielsweise entsprechend umkonzipiert – Treppen entfallen, Türen werden breiter gebaut. Auch auf dem Arbeitsmarkt lesen Sie mittlerweile überall den Zusatz, dass Menschen mit Behinderung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dazu angehalten sind, sich zu bewerben. Träger der öffentlichen Gewalt sind noch dazu verpflichtet, ihre digitalen Inhalte auch für Menschen mit Behinderung auszuarbeiten.

Allerdings gibt es im Privatsektor bis heute keine verbindlichen Vorgaben, Barrierefreiheit zu garantieren. Erreichen Sie ein Café nur über Treppen, können Sie sich darüber aufregen – doch zur Barrierefreiheit verpflichtet sind die Inhaber nicht.

Noch lange ist der öffentliche Raum und auch Wohnraum nicht flächendeckend barrierefrei. Ab Juni 2025 soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) aber zumindest einen Fortschritt zum Positiven bedeuten. So müssen Unternehmen gewisse Produkte und Dienstleistungen, gerade im Bereich der elektronischen Kommunikation, barrierefrei anbieten. Darunter fallen beispielsweise ungehinderte Zugänge zu Geld- und Fahrausweisautomaten, zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch zu benutzbaren Fernsehgeräten, E-Books und Messenger-Diensten.

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