Urteil zu Reichweiten-Mangel

Wann Käufer ihr Elektroauto zurückgeben dürfen


23.06.2026 – 18:24 UhrLesedauer: 2 Min.

Das Landgericht Wuppertal entschied: Eine Abweichung von mehr als 10 Prozent bei der Reichweite gilt als erheblicher Mangel. (Quelle: Manngold/imago-images-bilder)

Ein Elektroauto bleibt weit hinter den versprochenen Kilometerangaben zurück. Ein Gericht hat nun eine klare Grenze gezogen. Doch wie beweist man den Mangel?

Die Reichweite eines Elektroautos ist für viele Käufer ein entscheidender Faktor. Doch was passiert, wenn die versprochenen Kilometer nicht erreicht werden? Das Landgericht Wuppertal hat nun festgelegt, ab welcher Abweichung ein Sachmangel vorliegt und wann Käufer ihr Geld zurückfordern können.

18 Prozent weniger Reichweite

Im verhandelten Fall lag die Reichweite des Fahrzeugs rund 18 Prozent unter dem WLTP-Wert, den der Hersteller angegeben hatte. Das Landgericht Wuppertal sah darin einen erheblichen Sachmangel. Der Käufer durfte das Auto zurückgeben und erhielt den Kaufpreis zurück, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, zuzüglich Zinsen.

Das Urteil überträgt erstmals Grundsätze aus der Rechtsprechung zu Kraftstoffverbrauch und Leistungsangaben bei Verbrennerfahrzeugen auf Elektroautos. Es schafft damit eine klare Grundlage für Verbraucher, die sich durch unrealistische Reichweitenangaben getäuscht fühlen.

Die Grenze: Zehn Prozent Abweichung

Die Abweichung war bereits im ersten Jahr nach dem Kauf aufgefallen. Nach einem längeren Rechtsstreit entschied das Gericht, dass eine Abweichung von mehr als zehn Prozent gegenüber der Herstellerangabe erheblich ist. Käufer können in solchen Fällen vom Kaufvertrag zurücktreten – vorausgesetzt, sie können den Mangel nachweisen.

Warum WLTP-Werte oft abweichen

Die Reichweite eines Elektroautos hängt von vielen Faktoren ab: Geschwindigkeit, Außentemperatur und Streckenprofil beeinflussen die Kilometerleistung. Nebenverbraucher wie Heizung und Klimaanlage erhöhen den Energieverbrauch zusätzlich. Tests zeigen, dass die Reichweite bei Autobahnfahrten bis zu einem Drittel unter den WLTP-Angaben liegen kann.

Beweislast liegt beim Käufer

Wer eine ähnliche Situation vermutet, muss die Abweichung nachweisen. Dafür ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten nötig, das die tatsächliche Reichweite unter nachvollziehbaren Bedingungen ermittelt und mögliche Ursachen wie Batteriealterung dokumentiert. Ohne diesen Nachweis bleibt ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen.

Betroffene sollten rechtzeitig handeln

Das Urteil des Landgerichts Wuppertal (Az. 10 O 282/23) setzt eine klare Grenze für Herstellerangaben und stärkt die Rechte von Verbrauchern. Es zeigt jedoch auch, dass die tatsächliche Reichweite eines Elektroautos von vielen Faktoren abhängt. Und dass nicht jede Abweichung automatisch einen Sachmangel darstellt.

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