Unbekannte Ampelregel

Dann wird Grün für Radler teuer


08.08.2026 – 07:37 UhrLesedauer: 1 Min.

Ampel-Irrtum mit Folgen: Ohne eigene Fahrradampel müssen Radfahrer die Fahrzeugampel beachten, nicht die Fußgängerampel. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)

An vielen Kreuzungen scheint die Sache klar zu sein: Die Fußgängerampel springt auf Grün, also fahren auch Radfahrer los. Genau das kann teuer werden.

Radfahrer ohne eigene Fahrradampel müssen sich an der Fahrzeugampel orientieren. Das gilt seit Anfang 2017. Trotzdem schauen viele im Alltag auf die Fußgängerampel – und riskieren damit einen Rotlichtverstoß.

Welche Ampel für Radfahrer gilt

Fahren Radfahrer auf der Straße, gilt die Ampel für den Fahrzeugverkehr. Gibt es auf dem Radweg eine eigene Fahrradampel oder eine kombinierte Fußgänger- und Fahrradampel, müssen sie diese beachten.

Fehlt eine solche Fahrradampel, zählt auch auf dem Radweg die Fahrzeugampel. Die reine Fußgängerampel ist dann nicht maßgeblich.

Das wird besonders dann zum Problem, wenn die Fußgängerampel früher Grün zeigt als die Fahrzeugampel. Wer dann losfährt, obwohl die für ihn gültige Ampel noch Rot zeigt, begeht einen Rotlichtverstoß.

Steht die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot, drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg; mit Gebühren und Auslagen werden daraus 128,50 Euro. Bei Gefährdung oder einem Unfall wird es teurer. Auch E-Scooter-Fahrer müssen die für sie geltenden Lichtzeichen beachten.

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Wann Radler trotzdem fahren dürfen

Umgekehrt gilt: Zeigt die Fahrzeugampel Grün, dürfen Radfahrer weiterfahren, auch wenn die Fußgängerampel Rot zeigt – sofern keine eigene Fahrradampel etwas anderes vorgibt. Das kann an Kreuzungen zu gefährlichen Missverständnissen führen.

Besonders tückisch sind Kreuzungen, an denen die Fahrzeugampel vom Radweg aus schlecht zu sehen ist. Wer sich dort allein an der Fußgängerampel orientiert, begeht einen Rotlichtverstoß – womöglich ohne es zu ahnen.

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