Die Wiederholungswahl in Berlin ist beendet. Deutlich weniger Wahlberechtigte waren allerdings bereit, erneut zur Wahlurne zu gehen.

Die Wahllokale in Berlin sind geschlossen. Zur Stimmabgabe aufgerufen waren knapp 550.000 Berlinerinnen und Berliner, die Wahllokale schlossen um 18 Uhr. Ein erster Rückblick auf den Wahltag am Sonntag zeigt: Bei der Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin liegt die Wahlbeteiligung deutlich unter der von 2021. Doch sie verlief vergleichsweise ruhiger und geordneter, als noch 2021.

Nach Angaben der Landeswahlleitung gaben in den 455 Wahlbezirken und dazugehörigen Briefwahlbezirken bis 16.00 Uhr 40,2 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Am 26. September 2021 waren es in den fraglichen Wahlbezirken zur gleichen Zeit zwei Stunden vor Schließung der Wahllokale 57 Prozent. In allen Berliner Wahlbezirken zusammengerechnet, einschließlich jener, die jetzt nicht neu wählten, hatte die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl seinerzeit 75,2 Prozent betragen.

Weniger Pannen als im Jahr 2021

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde in Berlin in einem Fünftel der insgesamt 2.256 Wahlbezirke neu gewählt, weil es 2021 bei der Wahl viele organisatorische Probleme und Pannen gab. Bei der Wiederholungswahl am Sonntag lief es nun auch dank besserer Vorbereitung glatter. Nach Angaben von Landeswahlleiter Stephan Bröchler gab es in zwei Fällen Verzögerungen beim Wahlgang.

In einem Wahllokal im Bezirk Pankow fehlte demnach ein Schlüssel für einen abgeschlossenen Raum mit den Wahlunterlagen. In Kreuzberg hatte sich laut Bröchler ein Wahlvorstand wegen eines Unfalls mit einem Taxi verspätet, sodass es in dem betreffenden Wahllokal ebenfalls verzögert losging. „Das kann bei der besten Organisation passieren“, sagte der Landeswahlleiter. Mehr zu den kleinen Pannen lesen Sie hier.

Die Wahl bildet den Auftakt für ein wichtiges Wahljahr in Deutschland: Am 9. Juni steht die Europawahl an, im September folgen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Schon vor dem Berliner Wiederholungswahlgang stand fest, dass sich dadurch an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag, an der Mehrheit der Ampel-Koalition nichts ändert, der Anteil der Wiederholungswahl-Berechtigten an bundesweit allen Wahlberechtigten beträgt nur 0,9 Prozent. Kleine Verschiebungen waren aber möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

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