Am Landgericht
Mord-Urteil: Verurteilter reißt Fenster auf und will fliehen
15.04.2026 – 11:18 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Landgericht München verurteilte einen 24-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Unmittelbar nach der Urteilsbegründung kommt es zu einem Fluchtversuch.
Ein 24-Jähriger versuchte aus dem Gerichtssaal zu fliehen – Sekunden nachdem das Landgericht München I ihn wegen Mordes an seiner Großmutter zu lebenslanger Haft verurteilt hatte.
Laut Gerichtssprecher sprang der Verurteilte am Ende der Urteilsbegründung auf und öffnete ein Fenster des Saals. Anwesende Polizeibeamte überwältigten ihn sofort und führten ihn ab. Zuerst hatte die Bild darüber berichtet.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seine 76-jährige Großmutter im März 2025 erwürgte. Als Mordmerkmal erkannte das Gericht Heimtücke an: Die Frau habe nicht damit gerechnet, von ihrem Enkel angegriffen zu werden.
Nach der Tat versuchte der 24-Jährige nach Überzeugung des Gerichts, die Tat zu verschleiern. Er fügte der Toten Schnittverletzungen zu und legte sie in die Badewanne – um einen Suizid vorzutäuschen. Außerdem leerte er ihr Bankschließfach. Darin verwahrte die Seniorin neben Schmuck rund 69.000 Euro und 20.000 US-Dollar. Das Geld sollte nach Überzeugung des Gerichts seine Flucht finanzieren. Der Plan misslang.
Die Putzfrau der Frau entdeckte die Tote am Folgetag. Kurz darauf nahmen Ermittler den Enkel in einem Münchner Hotel fest.
Der Angeklagte gestand die Tötung, bestritt aber eine geplante Tat. Nach seiner Darstellung habe ihn die Großmutter am Tattag „zehn Minuten lang angeschrien, beleidigt“ und ihn mit voller Wucht geohrfeigt. „Da ist etwas in mir gekippt“, sagte er vor Gericht. Er habe „Rot“ gesehen, die Kontrolle verloren und die Seniorin am Hals gepackt. Es sei „keine geplante Tat, sondern eine Affekttat, die ich mir nie verzeihen werde“.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage auch Habgier als Mordmerkmal geltend gemacht. Hintergrund: Die Großmutter hatte dem Enkel mit Kontaktabbruch gedroht – nachdem er ihre Wohnung ohne Erlaubnis betreten und sich Bananen und Mangos genommen hatte. Das Gericht folgte diesem Merkmal nicht.
