Bundesanwaltschaft
Verdächtiger nach Angriff auf Lehrerin in Essen angeklagt
Aktualisiert am 20.04.2026 – 12:03 UhrLesedauer: 2 Min.
In Essen sorgt im September 2025 ein großer Polizeieinsatz an einem Berufskolleg für Aufruhr. Ein damals 17 Jahre alter Schüler soll eine Lehrerin attackiert haben. Später kommt noch mehr ans Licht.
Etwa sieben Monate nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff auf eine Lehrerin an einem Berufskolleg in Essen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft dem damaligen Schüler unter anderem dreifachen versuchten Mord vor. Neben seiner Lehrerin soll er auch einen ihm persönlich bekannten Hausmeister an einer Grundschule sowie einen fremden Mann auf der Straße angegriffen haben. Die Bundesanwaltschaft erhob am 31. März Anklage gegen den kosovarischen Staatsbürger, wie sie nun bekanntgab.
Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft folgte der zur Tatzeit 17-Jährige „einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie“. Anfang September 2025 habe er den Entschluss gefasst, „selbst in den Dschihad gegen vermeintlich Ungläubige zu ziehen“. Die Behörde hatte die Ermittlungen eine Woche nach dem Angriff von der Staatsanwaltschaft Essen übernommen. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann er einen Prozess ansetzt.
Am 5. September 2025 soll der Jugendliche sich mit einem Messer bewaffnet zunächst zu einer Grundschule in Essen begeben haben. „Dort schlug er mit der Faust auf den Hausmeister ein und besprühte ihn mit Pfefferspray“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Da sich der Hausmeister gewehrt habe, habe der Tatverdächtige das Messer nicht einsetzen können.
Wenig später soll er dann an dem Berufskolleg seine damals 45-jährige Lehrerin mit dem Messer mehrfach in den Oberkörper gestochen und sie dabei schwer verletzt haben. Er konnte flüchten und stach – so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft – wenig später auf offener Straße einem fremden Mann in den Rücken. Alle Opfer überlebten demnach, trugen aber teils schwere Verletzungen davon.
Auf der Suche nach weiteren Opfern habe der damals 17-Jährige sich zudem zweimal kurz hintereinander zur Alten Synagoge in Essen begeben, „ohne indes aus seiner Sicht geeignete Tatopfer jüdischen Glaubens anzutreffen“, so die Bundesanwaltschaft. Die Alte Synagoge wird von der Stadt als „Haus der jüdischen Kultur“ betrieben und für Ausstellungen sowie Veranstaltungen genutzt. Jüdische Gottesdienste finden dort nicht statt. Das heutige Gebäude ist eine in den 1980er Jahren errichtete Rekonstruktion der Synagoge, die in der Pogromnacht am 9. November 1938 von den Nazis zerstört wurde.
