Ehemals GEZ

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag abmelden?


Aktualisiert am 28.09.2026 – 16:15 UhrLesedauer: 2 Min.

Schild des Beitragsservices (Symbolbild): Die Rundfunkabgabe muss jeder Haushalt in Deutschland zahlen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

Haushalte in Deutschland müssen einen Rundfunkbeitrag zahlen – allerdings gibt es Ausnahmen. Unter welchen Bedingungen Sie sich von den Gebühren befreien lassen können.

Den Rundfunkbeitrag müssen alle Haushalte in Deutschland zahlen. Er soll sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig bleibt und jedem zur Verfügung stehen kann. Die Höhe der Beiträge ist seit 2013 unabhängig von der Anzahl und Art der Empfangsgeräte eines Haushalts.

Rundfunkbeitrag oder GEZ?

Bis Anfang 2013 hieß der Rundfunkbeitrag noch GEZ, abgeleitet von der Gebühreneinzugszentrale. Diese trägt fortan den Namen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Seitdem muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag zahlen. Ausnahmen gelten nur in bestimmten Fällen.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Nein, aber Sie können sich von ihm befreien lassen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Folgende Personengruppen können sich auf Antrag befreien lassen:

  • Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen
  • Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter
  • Menschen mit Behinderung können sich unter bestimmten Voraussetzungen ganz von der Zahlung befreien oder müssen nur einen reduzierten Beitrag zahlen
  • Haushalte, die von einem Katastrophenfall betroffen sind, etwa einer Hochwasserlage, können sich vorübergehend befreien lassen (wie das genau geht, lesen Sie hier)

Auf der Webseite des Rundfunkbeitrags können Sie sich genau über die Bedingungen zur Befreiung informieren. Lesen Sie hier, wann Rentner keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Kann ich einzelne Geräte abmelden?

Nein, das ist nicht mehr möglich. Jeder Haushalt ist nach dem Solidaritätsprinzip verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sich vom Rundfunkbeitrag vollständig befreien lassen können nur bestimmte Gruppen (siehe oben).

Allerdings gilt: Den Rundfunkbeitrag müssen Sie nicht doppelt bezahlen. Wenn das der Fall sein sollte, sollten Sie das dem Beitragsservice mitteilen und eine Wohnung von der GEZ abmelden. In folgenden Fällen ist das möglich:

  • Umzug zu anderem Beitragszahler
  • Umzug ins Ausland
  • Aufgabe einer Wohnung
  • Tod des Beitragszahlers
  • Umzug ins Pflegeheim

Wenn einer dieser Fälle zutrifft, können Sie sich hier online abmelden. Sie können aber auch einen unterschriebenen Brief an den Beitragsservice schicken unter folgender Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Beachten Sie: Je nach Grund für die Abmeldung müssen Sie noch bestimmte Belege anfügen, etwa eine Meldebescheinigung. Wenn der Beitragszahler gestorben ist, müssen die Angehörigen neben der Abmeldung eine Kopie der Sterbeurkunde mitschicken, um den Rundfunkbeitrag zu kündigen.

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