Landgericht Köln

Prozess wegen Legionellen-Toten in Uniklinik eingestellt

17.06.2026 – 14:50 UhrLesedauer: 2 Min.

Stationsgebäude der Uniklinik Köln (Archivbild): Vor sechs Jahren kam es hier zu einem tödlichen Legionellen-Ausbruch. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Gerd Harder/imago)

Das Kölner Landgericht sieht Fehler bei der Kontrolle einer Kühlanlage, aber keine zentrale Schuld beim Angeklagten. Deutlich härter fällt die Kritik an Strukturen und Führung aus.

Sechs Jahre nach dem Legionellen-Ausbruch an der Uniklinik Köln mit drei Toten und drei Verletzten ist das Verfahren gegen einen Angeklagten eingestellt worden. Der damals bei einem Tochterunternehmen der Klinik beschäftigte 60-Jährige muss 2.000 Euro zahlen, entschied das Kölner Landgericht.

Nach Überzeugung des Gerichts trug der Mann zwar eine Mitverantwortung für die Ausbreitung der Legionellen in einer Verdunstungskühlanlage. Er hätte demnach die Zugabe von Bioziden in die Anlage engmaschiger kontrollieren müssen. Sein Tatbeitrag sei jedoch „sehr gering“ gewesen, befand die Kammer.

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Deutliche Worte fand der Vorsitzende Richter Jan F. Orth für die damaligen Zustände an der Uniklinik. „Die wesentliche Verantwortung liegt ganz woanders“, sagte Orth. Die Organisationsstruktur der Klinik in den Jahren 2019 und 2020 hinterlasse „ein ganz desaströses Bild“.

Obwohl bekannt gewesen sei, welche Gefahr von der Verdunstungskühlanlage für die Verbreitung von Legionellen ausgehen könne, sei damals nicht geklärt gewesen, wer für die Kontrolle des Wassers auf Krankheitserreger zuständig gewesen sei. „Das ist für die Kammer nicht nachvollziehbar“, sagte Orth.

Richter kritisiert Führungskräfte der Klinik deutlich

Nach Einschätzung des Gerichts hätten mehrere höher angesiedelte Verantwortungsträger mit ihren Versäumnissen wesentlich zu den Erkrankungen und Todesfällen beigetragen. Diese hätten aber weder auf der Anklagebank gesessen noch Verantwortung übernommen oder zur Aufklärung beigetragen, sagte Orth.

Stattdessen hätten einige Zeugen versucht, „die Kammer hinters Licht zu führen“, kritisierte der Vorsitzende. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses erklärt, er stehe zwar zu seiner Verantwortung, sehe sich aber nicht in der Alleinverantwortung.

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