Gestohlene Handys im Urlaub

Telekom warnt vor dreister Betrugsmasche


16.07.2026 – 07:04 UhrLesedauer: 2 Min.

Schnell passiert: Ein Dieb zieht das Mobiltelefon aus der Tasche. (Quelle: dpa)

In der Urlaubszeit häufen sich die Fälle von geklauten Handys. Deshalb warnt die Telekom vor einer besonders perfiden Masche.

Am Strand, in der Bar oder auf offener Straße verschwinden Smartphones aus Taschen und von Tischen. Doch der Diebstahl selbst ist häufig nur der erste Teil einer größeren Betrugsmasche, auf die die Deutsche Telekom aufmerksam macht.

Wie der Konzern mitteilt, melden sich die Smartphone-Diebe nach der Tat bei den Handy-Besitzern, um die volle Kontrolle über das geklaute Gerät zu erhalten. „Dabei tun sie so, als sei das Smartphone gefunden worden und die Opfer könnten es zurückbekommen“, heißt es. Doch das sei nur ein Trick der Diebe.

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Denn das gestohlene Gerät lasse sich nur dann gewinnbringend weiterverkaufen, wenn es nicht mehr mit der Identität des früheren Besitzers verknüpft sei. Beim iPhone sei die Verknüpfung die Apple-ID, bei Android-Geräten das Google-Konto. Genau diese Verknüpfung wollten die Täter entfernen. Dafür bräuchten sie die Mithilfe des Handy-Besitzers, teilt die Telekom weiter mit.

Betrüger locken Handy-Besitzer auf Phishing-Seiten

Bei gestohlenen iPhones nutzten Betrüger die von Apple empfohlene Verloren-Markierung über den Ortungsdienst „Wo ist?“: Die dort hinterlegten Angaben wie Name, Ersatzrufnummer oder Anschrift lieferten den Tätern genau die Informationen, mit denen sie eine überzeugende, im Stil des Herstellers gehaltene Nachricht per SMS oder WhatsApp verfassen.

Diese täusche vor, das Gerät sei wieder aufgetaucht, führe aber über einen eingebetteten Link auf eine Phishing-Seite, um das Gerät unter Kontrolle zu bringen.

Was können Betroffene tun?

Die Deutsche Telekom rät Handy-Besitzern, nach einem Diebstahl sofort den Verloren-Modus zu aktivieren und die SIM-Karte beim Anbieter sperren zu lassen.

Zudem sollten Zugangsdaten nicht über Links in Nachrichten eingegeben werden. Offizielle Seiten und Apps sollten immer selbst aufgerufen werden.

Entscheidend sei zudem: Ein gestohlenes Gerät sollte niemals aus dem Apple- oder Google-Konto entfernt werden, solange es sich nicht wieder im eigenen Besitz befindet. Andernfalls entfällt der Diebstahlschutz.

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