Tabelle zeigt

So viel darf Ihr Steuerberater höchstens kosten


Aktualisiert am 10.03.2026Lesedauer: 3 Min.

Eine Frau prüft etwas am Tablet: Für die Steuerberaterkosten gibt es einen gesetzlichen Rahmen.

Eine Frau prüft etwas am Tablet: Für die Steuerberaterkosten gibt es einen gesetzlichen Rahmen. (Quelle: urbazon/getty-images-bilder)

Die Steuererklärung gilt vielen als lästig oder kompliziert – und wird daher oft an Profis vergeben. t-online zeigt, was das je nach Einkünften kostet.

Vielen Menschen graut es vor der Steuererklärung. So sehr, dass sie sich am liebsten gar nicht selbst mit ihr befassen würden, sondern andere dafür bezahlen, dass diese sich darum kümmern. Doch mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man die Einkommensteuererklärung an einen Steuerberater auslagert?

Zwei Faktoren spielen bei der Antwort eine Rolle: die Höhe Ihrer Einkünfte (der sogenannte Gegenstandswert) und der Arbeitsaufwand. Denn die Höhe des Honorars ist zwar gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt, es gibt aber einen Ermessensspielraum.

„Wenn jemand seine Unterlagen geordnet digital einreicht, bedeutet das weniger Aufwand und kann damit günstiger werden, als wenn er einen Schuhkarton mit Belegen abgibt“, sagt Eugen Müller, Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg, t-online.

Rechenbeispiel für durchschnittlichen Aufwand

Wie hoch die Steuerberaterkosten genau ausfallen, lässt sich also nicht pauschal sagen – wohl aber die Spannbreite, innerhalb der sich die Gebühren bewegen können. Für die Einkommensteuererklärung legt die StBVV die Gebühr zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr (10/10) fest.

Ist der Aufwand beispielsweise durchschnittlich, legen Steuerberater meist die sogenannte Mittelgebühr von 3,5/10 an. Sie multiplizieren also die volle Gebühr mit diesem Faktor. Welchem Euro-Betrag die volle Gebühr entspricht, hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte ab. Liegen diese zum Beispiel bei 40.000 Euro im Jahr, ergibt sich aus der Tabelle A der StBVV eine volle Gebühr (10/10) von 1.125 Euro. Setzt der Steuerberater nun die Mittelgebühr von 3,5/10 an, kostet Sie die Einkommensteuererklärung 393,75 Euro (0,35 x 1.125 Euro). Hinzu kommen noch 19 Prozent Umsatzsteuer. Tabelle A können Sie hier einsehen.

Tabelle zeigt Mindest- und Maximalgebühren

Wir haben für verschiedene Einkünfte ausgerechnet, welche Gebühren Steuerberater für die Einkommensteuererklärung mindestens und maximal berechnen können:

Höhe der Einkünfte Minimale Gebühr (1/10) Mittelgebühr (3,5/10) Maximale Gebühr (6/10)
10.000 Euro 60,50 Euro 211,75 Euro 363 Euro
13.000 Euro 65,50 Euro 229,25 Euro 393 Euro
19.000 Euro 75,50 Euro 264,25 Euro 453 Euro
25.000 Euro 85,40 Euro 298,90 Euro 512,40 Euro
30.000 Euro 94,60 Euro 331,10 Euro 567,60 Euro
35.000 Euro 103,60 Euro 362,60 Euro 621,60 Euro
40.000 Euro 112,50 Euro 393,75 Euro 675 Euro
45.000 Euro 121,50 Euro 425,25 Euro 729 Euro
50.000 Euro 130,40 Euro 456,40 Euro 782,40 Euro
65.000 Euro 139,90 Euro 489,65 Euro 839,40 Euro
80.000 Euro 149,60 Euro 523,60 Euro 897,60 Euro
95.000 Euro 159,290 Euro 557,20 Euro 955,20 Euro
110.000 Euro 168,90 Euro 591,15 Euro 1.013,40 Euro

Wichtig: Das waren noch nicht die gesamten Kosten, die Arbeitnehmer zahlen haben, wenn sie ihre Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen lassen. Hinzu kommt noch die „Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten“. Die Gebühr errechnet sich ebenfalls auf Grundlage der Tabelle A der StBVV, allerdings beträgt der Faktor zwischen 1/20 und 12/20.

Eine mittlere Gebühr von 6,5/20 entspricht bei Einkünften von 30.000 Euro also 307,45 Euro (6,5/20 x 946 Euro). Insgesamt kostet eine Steuererklärung mit mittleren Aufwand damit 638,55 Euro (331,10 Euro + 307,45 Euro). Zusammen mit der Mehrwertsteuer macht das 759,87 Euro.

Ein guter Steuerberater kommuniziert die Kosten übrigens klar im Vorfeld und begründet Abweichungen. Lesen Sie hier, woran Sie außerdem erkennen, ob Ihr Steuerberater professionell arbeitet.

Lohnsteuerhilfevereine als günstige Alternative

Ein Steuerberater lohnt sich grundsätzlich nur, wenn die Kosten nicht die Rückzahlung übersteigen. Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Rückzahlung zuletzt bei 1.172 Euro. Wie viel oder ob Sie überhaupt etwas vom Finanzamt erstattet bekommen, hängt aber von Ihrer individuellen Situation ab.

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