Mehrere Zehntausend Euro sparen

Häuser könnten künftig billiger werden


27.10.2026 – 13:44 UhrLesedauer: 4 Min.

Paar kontrolliert die Baustelle ihres Eigenheims

Paar auf einer Baustelle (Symbolbild): Bald könnten Bauherren selbst entscheiden, worauf sie beim Hausbau verzichten – und dabei bares Geld sparen. (Quelle: Hispanolistic)

Günstiger bauen, ohne Abstriche bei der Sicherheit? Der neue Gebäudetyp E soll genau das möglich machen. Was das für zukünftige Bauherren bedeutet.

Bauen in Deutschland heißt: immer ein bisschen mehr als nötig – aus Angst vor Haftung wegen vermeintlicher Baumängel, und nicht, weil es notwendig gewesen wäre. Baufirmen planen ungeschriebene „Komfortstandards“ automatisch mit ein: dickere Dämmung, zusätzliche Heizkörper, mehr Steckdosen als vorgeschrieben. Die Folge: Neubauten zählen in Deutschland international zu den teuersten überhaupt, bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper.

Nach Einschätzung der Bundesregierung sind beim Neubau Einsparungen von etwa 10 bis 15 Prozent bei den Bauwerkskosten möglich. Mit dem geplanten Gebäudetyp-E-Gesetz will der Gesetzgeber genau das ermöglichen – und rechtssicher machen.

Gebäudetyp E: Was Bauherren wissen müssen

Für den Bau eines Eigenheims gilt bislang oft unausgesprochen: Es muss nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, sondern auch das, was „marktüblich“ ist – also das, was andere Häuser in der Nachbarschaft an Komfort und Ausstattung bieten.

  • Eine von rund 20.000 baurelevanten Regelungen legt zum Beispiel für Badezimmer mit Wanne oder Dusche eine Innentemperatur von 24 Grad Celsius fest – mit einer Fußbodenheizung allein lässt sich das kaum erreichen. Deshalb ergänzen Handwerker meist zusätzlich einen Handtuch-Heizkörper.
  • Oder bei Steckdosen: Verschiedene Normen schreiben eine Mindestzahl pro Zimmergröße vor – kleine Wohnzimmer brauchen danach mindestens vier, größere mindestens fünf.
  • Auch beim Schallschutz erfüllen viele Bauten bislang freiwillig einen höheren Standard, als gesetzlich nötig ist.

Mehr Komfort klingt für Bauherren erst einmal gut, treibt aber die Kosten hoch – selbst dann, wenn sie diesen Komfort gar nicht brauchen oder wollen.

Genau hier setzt der neue Gebäudetyp E an. Die Bundesregierung erklärt dazu: Das „E“ steht für „einfach“ – gemeint ist einfacheres, günstigeres Bauen, bei dem Bauherren bewusst auf Extras verzichten können, die rechtlich gar nicht vorgeschrieben sind.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bringt es so auf den Punkt: „Der Gebäudetyp E bietet die Chance für einen echten Befreiungsschlag: Bauen ohne teure Extras.“ Vorschreiben will die Ministerin das einfache Bauen trotzdem nicht – und bei der Sicherheit gebe es keine Abstriche, so die Ministerin.

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Was sich für Bauherren konkret ändert

Geht es nach dem geplanten Gesetzentwurf, dürfen Bauherren künftig mit dem gewählten Bauunternehmen ausdrücklich vereinbaren, nach dem Gebäudetyp-E-Basisstandard zu bauen. Diese Option ist freiwillig – niemand muss so bauen. Treffen Bauherren keine solche Vereinbarung, gilt wie bisher der übliche, meist höhere Standard.

Entscheiden sich Bauherren für den Gebäudetyp E, greift das Prinzip „Genug ist genug“: Sie müssen nur einhalten, was gesetzlich vorgeschrieben ist – nicht mehr. Schreibt etwa eine technische Bauvorschrift der Länder eine bestimmte Geschosshöhe vor, reicht genau diese aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob Nachbarhäuser höhere Decken haben oder ob eine DIN-Norm eigentlich mehr vorsieht.

Sicherheit bleibt unangetastet

Das Wichtigste: An Brandschutz, Statik, Belüftung und Belichtung – also an allem, was die Sicherheit und Gesundheit im Haus betrifft – ändert der Gebäudetyp E nichts. Diese Vorgaben aus dem öffentlichen Baurecht bleiben zwingend bestehen. Er betrifft ausschließlich das, was über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgeht, also reinen Komfort, nicht Sicherheit.

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