
Häufig führt aber auch die Anrechnung des Partnereinkommens dazu, dass jemand keine Grundrente bekommt – eine Regelung, die vergangenes Jahr höchstrichterlich bestätigt wurde. Der Bericht zeigt: Wenn die Einkommensanrechnung zu Buche schlägt, ist das nur in 5 bis 11 Prozent der Fälle so, dass der Zuschlag kleiner wird. Sonst fällt er ganz aus. Lesen Sie hier, wie die Grundrente bei Ehepaaren berechnet wird.
So erhalten unterm Strich nur 46,6 Prozent der grundrentenberechtigten Frauen tatsächlich einen Zuschlag, aber 70,9 Prozent der Männer. Etwas kleiner ist die Wahrscheinlichkeit des Grundrentenbezugs für Menschen mit einem bis drei Kindern. Bei vier oder mehr Kindern steigt die Wahrscheinlichkeit leicht. Bei Personen mit einer niedrigeren Kinderanzahl, so die Autoren, gibt es wohl häufiger höhere Einkommen als bei Kinderlosen und besonders Kinderreichen.
Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat man nach mindestens 33 Jahren mit Pflichtbeiträgen etwa aus Beschäftigung oder Kindererziehung und geringen Anwartschaften. Dann folgt die Einkommensanrechnung, wobei es Freibeträge gibt.
Bas betonte: „Die Grundrente würdigt die Lebensleistung von hart arbeitenden Menschen in diesem Land und ist ein Erfolg.“ Wer jahrzehntelang mit unterdurchschnittlichem Verdienst gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe, erhalte so eine höhere Rente. „Gerade Frauen profitieren von dem Zuschlag zu ihrer Rente.“
Angesichts der Reformversprechen der Regierung bei der Rente versicherte Bas: „Wir werden in der Alterssicherung gezielt Menschen in den Blick nehmen, die hart gearbeitet haben.“ Arbeit und Lebensleistung müssten einen Unterschied machen. Bis Mitte des Jahres sind Empfehlungen einer Regierungskommission zur Rente angekündigt.
Dabei gibt es Forderungen, die Grundrente zu erhöhen. So hatte Verdi-Chef Frank Werneke die Grundrente angesichts stark gestiegener Lebenshaltungskosten als „viel zu wenig“ kritisiert.