Nach vier Jahren im Amt

Mindestens 4.500 Euro im Monat – das verdienen Berlins Ex-Politiker

15.07.2026 – 14:33 UhrLesedauer: 2 Min.

Kai Wegner, der Regierende Bürgermeister, während einer Pressekonferenz (Archivbild): Auch er wird nach dem Ausscheiden aus dem Amt ein Ruhegehalt erhalten. (Quelle: IMAGO/Chris Emil Janssen/imago)

Wer dem Berliner Senat mindestens vier Jahre angehört, hat nach dem Ausscheiden Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Mindestbeträge liegen bei mehreren Tausend Euro im Monat.

Ehemalige Mitglieder des Berliner Senats können bereits nach vier Amtsjahren ein Ruhegehalt von mindestens rund 4.500 Euro monatlich erhalten. Für frühere Regierende Bürgermeister liegt der Mindestbetrag noch höher. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen auf eine schriftliche Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker hervor.

Voraussetzung ist, dass das ehemalige Regierungsmitglied dem Senat insgesamt mindestens vier Jahre angehört hat und seine Amtsbezüge weggefallen sind. Das Ruhegehalt beträgt dann zunächst 27,74 Prozent der ruhegehaltfähigen Amtsbezüge. Für jedes weitere Amtsjahr steigt der Anteil um 2,39 Prozentpunkte. Der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent.

Mindestens 4.501 Euro für frühere Senatoren

Für ein gewöhnliches Senatsmitglied nennt die Finanzverwaltung nach vier Amtsjahren ein monatliches Ruhegehalt von mindestens 4.501,44 Euro. Grundlage sind derzeit ruhegehaltfähige Amtsbezüge von 16.227,24 Euro.

Ehemalige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kommen nach vier Jahren demnach auf mindestens 4.797,24 Euro im Monat. Bei einem früheren Regierenden Bürgermeister beträgt der genannte Mindestwert 5.346,59 Euro. Dabei legt die Verwaltung ruhegehaltfähige Amtsbezüge von 19.273,94 Euro zugrunde.

Insgesamt 33 ehemalige Regierungsmitglieder erhalten derzeit Geld

Die tatsächliche Zahlung kann im Einzelfall noch höher ausfallen. Möglich ist laut Senatsantwort eine anteilige Ausgleichszulage, die an einen früheren Familienzuschlag anknüpft. Wie hoch das Ruhegehalt konkret ist, hängt außerdem von der Dauer der Amtszeit und den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Derzeit beziehen 33 ehemalige Mitglieder des Berliner Senats Versorgungsleistungen. Im Jahr 2026 werden dafür nach Schätzung der Finanzverwaltung insgesamt rund 2,18 Millionen Euro ausgegeben. Welche Beträge die einzelnen früheren Regierungsmitglieder erhalten, wird in der Antwort nicht aufgeschlüsselt.

Neben dem Ruhegehalt sieht das Berliner Senatorengesetz unter bestimmten Voraussetzungen auch Übergangs- und weitere Versorgungsleistungen vor. Der Senat betont jedoch, dass ein Anspruch auf Ruhegehalt frühestens nach einer gesamten Amtszeit von vier Jahren entsteht.

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