Reform

Bundesregierung liebäugelt mit Pflege-Soli


Aktualisiert am 10.09.2026 – 15:16 UhrLesedauer: 3 Min.

Älteres Paar auf einer Parkbank (Symbolbild): Im Bundessozialministerium gibt es Pläne für die Einführung eines Pflege-Soli. (Quelle: IMAGO/Chris Emil Janssen/imago)

Die gesetzliche Pflegeversicherung befindet sich in arger Finanznot. Die SPD will Privatversicherte daher stärker in die Verantwortung nehmen.

Die Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung ist ernst. Bereits im Oktober könnte den Pflegekassen aufgrund steigender Ausgaben das Geld ausgehen, warnte vor Kurzem der GKV-Spitzenverband. Für das kommende Jahr wird ein Defizit von 7,5 Milliarden Euro erwartet. „Es herrscht Alarmstufe Rot“, erklärte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

Um dieses Loch zu schließen, nimmt das SPD-geführte Bundessozialministerium (BMAS) nun die Versicherten der privaten Pflegeversicherung in den Blick. Über einen „Finanzausgleich“ soll Geld aus der privaten Pflegeversicherung künftig in die gesetzliche Pflegeversicherung fließen. Das geht aus einem Papier des BMAS hervor, über das die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet. Dieses wurde offenbar für die regierungsinterne Vorbereitung der von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann geplanten Pflegereform erstellt.

„Gravierende Kostenasymmetrie“

Die Idee eines solchen Ausgleichs ist nicht neu. Bereits 2024 hatte sich die damalige Bundesregierung in einem Expertenbericht mit der Einführung eines Ausgleichs zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung beschäftigt. Denn die Quote der Pflegebedürftigen ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich höher als in der privaten Pflegeversicherung.

Laut einer Auswertung des wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido) galten 2021 insgesamt 6,3 Prozent der gesetzlich Versicherten als pflegebedürftig. In der privaten Pflegeversicherung lag der Anteil der Pflegebedürftigen nur bei 3,2 Prozent. Während die Pflegeausgaben in der privaten Pflegeversicherung pro Kopf nur bei 234 Euro lagen, betrugen sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung fast das Dreifache (683 Euro).

Dies sei „eine gravierende Kostenasymmetrie“ und Anlass „für eine Beteiligung privater Versicherter an der allgemeinen Versicherungslast der Pflegebedürftigkeit“, heißt es im Papier aus dem BMAS.

Zwei Varianten

Funktionieren könnte ein solcher Finanzausgleich wie folgt: Liegen die Pro-Kopf-Ausgaben in der privaten Pflegeversicherung unter denen der gesetzlichen Pflegeversicherung, zahlen die privaten Versicherungen die Differenz als Ausgleich. Der zu zahlende Betrag solle aber gedeckelt werden, heißt es im BMAS-Papier: Er solle „ein Sechstel der Beitragseinnahmen der privaten Pflegeversicherung (PPV) nicht überschreiten.“ Dennoch würden die privaten Pflegeversicherer ihre Beiträge anheben müssen.

Das Papier bringt auch noch eine zweite Variante ins Spiel: einen „Altersrückstellungsausgleich“. Dieser greift, wenn Versicherte aus der privaten in die gesetzliche Versicherung wechseln. Die bei der privaten Pflegeversicherung aufgebauten Altersrückstellungen sollen in diesem Fall mitgenommen werden dürfen und in den Solidartopf fließen.

Beide Vorschläge sind aus Sicht von Hanno Kube, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, jedoch verfassungswidrig. Kube hatte bereits 2024 ein Gutachten im Auftrag des Verbands der privaten Krankenversicherer erstellt, in dem er entsprechende Pläne als nicht mit der Verfassung konform einstufte.

„Das ist völlig inakzeptabel“

Entsprechend lehnen die privaten Versicherer einen Ausgleich ab. „Privatversicherte müssten für die Kosten der gesetzlichen Pflegekassen zahlen und gleichzeitig für ihre eigene Vorsorge Rücklagen bilden“, kritisierte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Das ist völlig inakzeptabel.“ Jedes Versicherungssystem müsse seine Probleme durch Reformen und nicht durch Quersubventionierung selbst lösen. Der PKV-Verband plädiert stattdessen für mehr Eigenvorsorge.

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