Bundestag berät

Notfallreform: Das ändert sich bald für Patienten


09.09.2026 – 12:10 UhrLesedauer: 3 Min.

Notaufnahmeschild: Die Bundesregierung will die medizinische Versorgung bei Notfällen besser steuern. (Quelle: IMAGO / Funke Foto Services/imago)

Noch im September will der Bundestag eine Reform der Notfallversorgung beschließen. Patienten müssen sich künftig auf ein neues System einstellen.

Die Bundesregierung will die Notfallversorgung der Menschen effizienter gestalten. Patienten sollen in medizinischen Notfällen besser gesteuert und die überlasteten Notaufnahmen in den Krankenhäusern entlastet werden. An diesem Mittwoch wird das Gesetz zur Notfallversorgung im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten.

Über die Reformbedürftigkeit der Notfallversorgung besteht weitgehend Einigkeit, bei der genauen Ausgestaltung des Gesetzes gehen die Meinung der Betroffenen hingegen weit auseinander. Ein Überblick über bestehende Pläne und schwelende Streitpunkte.

Was geplant ist

Die Reform der Notfallversorgung umfasst zwei wesentliche Punkte: der Aufbau von Integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern und die Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116117.

Vernetzung von 112 und 116117: Die Rettungsleitstellen (112) und die Leitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) sollen digital miteinander vernetzt werden. Unerheblich, welche Nummer gewählt wird: Das System soll so gekoppelt werden, dass Mitarbeiter bei beiden Nummern mittels einer standardisierten Ersteinschätzung sofort sehen, wie dringend der jeweilige Fall ist. Ruft jemand mit leichteren Beschwerden bei der 112 an, kann er direkt an die 116117 übergeben werden – oder umgekehrt.

Bei nicht lebensbedrohlichen Fällen können Patienten an eine in der Nähe befindliche Notdienstpraxis verwiesen werden. Sind die Patienten aufgrund ihres Zustands nicht mobil, kann die Leitstelle einen Arzt im Bereitschaftsdienst zu den Patienten nach Hause schicken. Auch die Vermittlung in eine Videosprechstunde soll möglich sein.

Die Integrierten Notfallzentren: Ergänzend zu den Telefonnummern werden an ausgewählten Krankenhäusern INZ eingerichtet. Herzstück der INZ ist die zentrale Ersteinschätzung. Wer ohne Einweisung oder vorherige Anmeldung das Krankenhaus aufsucht, landet zuerst hier. Medizinisches Personal beurteilt die Beschwerden nach einem standardisierten System. Stuft dieses den Fall als ambulant ein, beispielsweise bei einem grippalen Infekt oder einer leichten Schnittwunde, wird der Patient an eine integrierte Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung weitergeleitet. Bei schwereren Verletzungen oder in lebensbedrohlichen Fällen kommt der Patient in die Notaufnahme.

Die INZ können von den Patienten in akuten Fällen aufgesucht werden. Dennoch sollen sie animiert werden, vorher möglichst unter der 116117 eine Ersteinschätzung einzuholen. Patienten, die diesen Weg gehen, sollen belohnt werden. Sie können im INZ die sogenannte Fast Lane (Schnellspur) nutzen und werden bei gleich bewerteten Beschwerden schneller behandelt als Patienten, die die Einschätzung erst im INZ vornehmen lassen.

Aufwertung des Rettungsdienstes

Zudem soll auch der Rettungsdienst gestärkt werden. Medizinische Leistungen vor Ort und während des Transports ins Krankenhaus sollen künftig als eigenständiger Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung im Fünften Sozialgesetzbuch verankert werden. Bislang werden die Kosten des Rettungsdienstes nur als Fahrkosten übernommen. Für Versicherte soll so das Risiko ausgeschlossen werden, Kosten für Rettungseinsätze selbst übernehmen zu müssen.

Was will die Bundesregierung mit der Reform erreichen?

Laut Statistischem Bundesamt wurden 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle in deutschen Krankenhäusern behandelt. Das bedeutet umgerechnet 35.000 Patienten pro Tag. Viele Notaufnahmen sind überlastet, die Wartezeiten für Patienten lang. Durch eine bessere Lenkung der Patientenströme soll sich dies ändern: „Das entlastet nicht nur das Personal, sondern führt auch zu einer noch besseren bedarfsgerechten Versorgung“, erklärte die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

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