Gesetzliche Krankenversicherung
Praxisgebühr bekommt neuen Rückenwind
29.10.2026 – 12:39 UhrLesedauer: 3 Min.
Zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung erlebt eine alte Idee ein Comeback. Als Vorbild dienen dabei Deutschlands Nachbarn.
„Zehn Euro, bitte“: Wer zwischen 2004 und 2012 einen Arzt aufsuchte, musste regelmäßig sein Portemonnaie zücken. Eine von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Praxisgebühr sah vor, dass Patienten zehn Euro pro Quartal beim jeweils ersten Besuch eines Arztes zahlen mussten. Die Bundesregierung erhoffte sich davon, unnötige Arztbesuche zu vermeiden und somit die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu senken. Im Jahr 2012 beendete die Bundesregierung das Experiment: Zu gering waren die erhofften Effekte, zu hoch war der bürokratische Aufwand für die Ärzte.
Praxisgebühr könnte Gesundheitssystem effizienter machen
Nun spricht sich eine neue Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherer (WIP) dafür aus, die Einführung von Selbstbeteiligungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder in Erwägung zu ziehen. Diese könnten zu mehr Effizienz im Gesundheitssystem, zur Stärkung der Eigenverantwortung und zur Stabilisierung der GKV-Finanzen führen, heißt es darin. So könnte laut Modellrechnungen eine Gebühr von 15 Euro den Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,7 Prozentpunkte senken.
Diese müsste allerdings bei jedem Arztbesuch und nicht nur einmal im Quartal erhoben werden. Das WIP verweist hier auf den Konstruktionsfehler der damaligen Praxisgebühr: Wer die „quartalsweise Eintrittsgebühr“ einmal gezahlt hatte, konnte im Anschluss im selben Quartal so viele Arzttermine wahrnehmen, wie er wollte, ohne weitere Gebühren zahlen zu müssen. Eine finanzielle Steuerungswirkung blieb deshalb aus.
Andere Länder erheben Gebühren
Wolle die Politik tatsächlich die Patienten besser steuern, müsste eine Praxisgebühr anders gestaltet werden – etwa als Gebühr pro Arztbesuch oder als Strafgebühr, wenn der Patient den vorgeschriebenen Behandlungsweg verlässt. Als mögliches Vorbild könnte hier Dänemark dienen. Im nördlichen Nachbarland zahlen Patienten bei dem ihnen zugewiesenen Hausarzt grundsätzlich keine Eigenbeteiligung. Wählt der Patient allerdings einen anderen Behandlungsweg, können Mehrkosten entstehen. In den Niederlanden zahlen Versicherte hingegen die ersten 385 Euro (künftig 400 Euro) der anfallenden Behandlungskosten selbst – lediglich Hausarztbesuche sind hiervon ausgenommen. Zuzahlungen sollten somit stets Bestandteil eines größeren Konzepts sein, wie etwa eines Primärarztsystems, plädiert das WIP.
Gleichzeitig warnt das WIP davor, eine Praxisgebühr als reine Geldquelle für die GKV zu verstehen. Wer nur aufs Geld schaue, riskiere gravierende medizinische und soziale Nebenwirkungen. So könnten etwa chronisch Kranke oder Menschen mit geringem Einkommen aus Geldnot auf medizinisch notwendige Behandlungen verzichten. Daher spricht sich das WIP für Belastungsgrenzen, wie etwa in Schweden, aus.
Dort müssen Versicherte grundsätzlich bei jedem Arztbesuch eine Zuzahlung in unterschiedlicher Höhe (zwischen 18 und 41 Euro) leisten. Eine jährliche Obergrenze von etwa 129 Euro begrenzt allerdings die Kosten. Auch im deutschen Recht gibt es mit § 62 SGB V bereits eine Belastungsgrenze.
Das gilt in Deutschland
In Deutschland richtet sich die Höhe der Belastungsgrenze nach den jeweiligen Bruttoeinnahmen eines Haushalts. Die Grenze liegt bei zwei Prozent. Wird diese überschritten, müssen Versicherte keine Eigenbeiträge mehr für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte zahlen. Für chronisch Erkrankte liegt die jährliche Belastungsgrenze bei einem Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens.
Gut konzipierte und angemessen ausgestaltete Selbstbeteiligungen seien darum aus gesundheitsökonomischer Sicht grundsätzlich zu befürworten, schlussfolgert das WIP.
