Fast 2.000 Euro

Schweizerin gibt aus Versehen Riesentrinkgeld


16.09.2026 – 18:19 UhrLesedauer: 2 Min.

Eine Bäckereiauslage mit Nussgipfeln(Symbolbild): Eine Senioren bezahlte eines der Hörnchen mehr als Tausend Euro. (Quelle: IMAGO/Pius Koller/imago)

Eine Seniorin möchte sich mit einem süßen Gebäck etwas Gutes tun. Dafür muss sie ungewöhnlich tief in die Tasche greifen.

Ein kleines Missgeschick kommt einer Seniorin in der Schweiz fast teuer zu stehen: Wie das Verbrauchermagazin „Beobachter“ am Wochenende schreibt, gab die Frau in einer Bäckerei so aus Versehen 1.612 Franken Trinkgeld – als sie per Karte für einen Nussgipfel bezahlen wollte. Umgerechnet entspricht die Summe etwa 1.700 Euro.

Der Vorfall ereignete sich bereits Ende Juli in einer Bäckerei am Hauptbahnhof von Winterthur. Eine Sprecherin der Bäckerei erklärte: „Wir vermuten, dass die Kundin dachte, dass sie ihre PIN eingeben müsse.“ Stattdessen habe die Frau am Kartenlesegerät aber wahrscheinlich ein mögliches Trinkgeld eingetragen – und dann später auch bezahlt.

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Zunächst sei die riesige Summe weder von den Mitarbeitern der Bäckerei noch von der Seniorin bemerkt worden – erst bei einem Finanzberatungstermin sei die Abbuchung bemerkt worden. Eine Mitarbeiterin von der Organisation „Pro Senectute“ ist laut dem Bericht zwei Wochen später die Kontoauszüge der Frau durchgegangen und geriet ins Staunen.

Seniorin zieht aus Malheur Konsequenzen

Von da an wendete sich für die Schweizerin alles zum Guten. Sie sei von ihrer Bank an die Bäckerei weitergeleitet worden – das Unternehmen musste der Rückbuchung laut Bericht nämlich zustimmen. Die Bäckerei habe sich äußerst kooperativ gezeigt. Die Seniorin erklärte „Beobachter“: „Die Standortleiterin war außerordentlich freundlich und versicherte mir, der Sache sofort nachzugehen.“

Wie die Frau erklärte, will sie in Zukunft in der Patisserie nur noch mit Bargeld bezahlen – und so alle weiteren Missgeschicke ausschließen: „Mit der Kartenzahlung bin ich manchmal etwas überfordert, das kann mir schon passiert sein.“

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