Seit 1852 in Betrieb
Traditionsbrauerei aus Oberschwaben ist insolvent
15.06.2026 – 17:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Schussenrieder Brauerei Ott gehört zu den traditionsreichen Bierherstellern in Oberschwaben. Nun bangen 40 Angestellte um ihre Zukunft.
Die traditionsreiche Schussenrieder Brauerei Ott GmbH & Co. KG aus Bad Schussenried hat beim Amtsgericht Ravensburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Das Unternehmen beschäftigt rund 40 Festangestellte und erwirtschaftet nach eigenen Angaben einen Jahresumsatz von etwa 8,5 Millionen Euro.
Mit Beschluss vom 12. Juni 2026 ordnete das Insolvenzgericht zunächst verschiedene Sicherungsmaßnahmen an. Sie sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage der Brauerei bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter verschlechtert.
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Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthäus Rösch aus Ravensburg bestellt. Er soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens überwachen, vorhandenes Vermögen sichern und prüfen, ob die finanziellen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Zugleich wurde Rösch vom Gericht als Sachverständiger beauftragt. Er soll feststellen, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt und welche Chancen für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.
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Seit 1906 in der Hand der Familie Ott
Die Schussenrieder Brauerei zählt zu den traditionsreichen Bierherstellern in Oberschwaben. Erstmals urkundlich erwähnt wurde sie im Jahr 1852, seit 1906 befindet sie sich im Besitz der Brauerfamilie Ott. Nach eigenen Angaben setzt die Brauerei jährlich rund 60.000 Hektoliter Bier sowie etwa 30.000 Hektoliter alkoholfreie Getränke ab. Vertrieben werden die Produkte vor allem in Oberschwaben, am Bodensee, im Allgäu, auf der Schwäbischen Alb sowie in Ulm und im Großraum Stuttgart.
Parallel zu den Sicherungsmaßnahmen untersagte das Gericht vorläufig Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Brauerei beziehungsweise setzte bereits laufende Maßnahmen aus. Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem erhielt Insolvenzverwalter Rösch die Verfügungsbefugnis über Bankkonten und offene Forderungen des Unternehmens. Schuldner der Brauerei wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Die Brauerei wird damit zunächst unter Aufsicht weitergeführt, während ihre wirtschaftliche Situation geprüft wird. Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet das Insolvenzgericht nach Abschluss dieser Untersuchungen.
