Bio-Treppe und Grüngasquote

Die Bundesregierung will den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiterhin erlauben. Wer aber ab 2029 eine neue, fossil betriebene Heizung installiert, muss einen Vertrag für die sogenannte „Bio-Treppe“ abschließen. Dieser soll versichern, dass der Eigentümer einen steigenden Anteil an grünen Gasen oder Heizölen beimischt. Den Vertrag schließt der Eigentümer mit einem Öl- oder Gasversorger ab, geprüft wird er vom Schornsteinfeger.
Darüber hinaus soll eine Grüngasquote eingeführt werden, die für Bestandsheizungen relevant wird. Diese soll versichern, dass Energieversorger schrittweise mehr grünes Gas im bestehenden Netz beimischen. Hierzu sind aber noch keine Details bekannt, Eckpunkte sollen im Sommer vorliegen.

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