Gesundheitskosten

Reformplan für die Pflege – mit Mehrbelastungen

Aktualisiert am 04.06.2026 – 16:36 UhrLesedauer: 4 Min.

Die Ausgaben für die Pflege steigen immer schneller. (Archivbild) (Quelle: Bernd Thissen/dpa/dpa-bilder)

Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt in chronischen Finanznöten – viele Pflegebedürftige wegen steigender Eigenanteile allerdings auch. Nun liegt ein Reformkonzept der Ministerin auf dem Tisch.

Zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung müssen sich Heimbewohner, Gutverdiener und Menschen ohne Kinder auf Mehrbelastungen einstellen. Das sehen Gesetzespläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die Milliarden-Lücken schließen und erneute allgemeine Beitragsanhebungen vermeiden sollen. Kommen sollen auch höhere Schwellen bei Neu-Einstufungen in Pflegegrade und verstärkte Vorbeugung. Die regulären Zahlungen der Pflegekassen sollen künftig jährlich gemäß der Inflation steigen.

Warken gab jetzt einen Entwurf in die Abstimmung in der Regierung, der auf Ausgabenbremsen und Mehreinnahmen zielt. Es gehe darum, dass die Finanzen stabilisiert werden, sagte sie in Berlin. Zugleich solle auch die Versorgung für die Menschen verbessert werden. Hintergrund ist, dass sich die Finanzlage der Pflegeversicherung zuspitzt. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Mit einem Risiko-Puffer auch wegen der schwachen Wirtschaftslage soll ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abgedeckt werden. Ein Überblick über die Pläne, die bis zur Sommerpause ins Kabinett kommen sollen:

Pflegebeiträge I

Die jüngste allgemeine Beitragsanhebung kam Anfang 2025 um 0,2 Punkte. Der Beitrag liegt jetzt bei einem Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder gilt ein Zuschlag von 0,6 Punkten. Dieser soll zum 1. Januar 2027 auf 0,7 Punkte erhöht werden, so dass der Kinderlosen-Beitrag auf 4,3 Prozent steigt. Dies soll 2027 Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro einbringen. Arbeitgeber sollen künftig auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen müssen.

Pflegebeiträge II

Wie bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Gutverdiener stärker herangezogen werden. Dafür soll die Grenze des Monatsgehalts, bis zu der Pflegebeiträge fällig werden, 2027 angehoben werden. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für andere bisher mitversicherte Partner soll das Beitrag zahlende Familienmitglied ab 2028 einen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen.

Spürbare Entlastungen für Heimbewohner kommen vorerst nicht. (Archivbild) (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-bilder)

Pflege im Heim

Vielen Pflegebedürftigen machen immer höhere Eigenanteile zu schaffen. Denn die Pflegeversicherung trägt, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Kosten. Als Entlastung für Heimbewohner gibt es gestaffelte Zuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Hier ist eine Streckung von je sechs Monaten geplant: So soll der Eigenanteil für die reine Pflege nicht in den ersten 12 Monaten, sondern den ersten 18 Monaten um 15 Prozent gedrückt werden. Die stärkste Entlastung von 75 Prozent soll dann auch nicht schon ab dem vierten Jahr im Heim greifen, sondern sechs Monate später. Insgesamt soll das die Pflegekassen im kommenden Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten.

Share.
Die mobile Version verlassen