Nach „Lackaffe“-Kommentar über Merz

Politikerbeleidigung: CDU-General will Paragraf 188 abschaffen

04.06.2026 – 13:18 UhrLesedauer: 2 Min.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann (l.) und Bundeskanzler Friedrich Merz: „Wir Politiker müssen wissen, dass das keine Puppenstube ist.“ (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Ein „Lackaffe“-Kommentar über Friedrich Merz endete mit einem Strafbefehl. Nun fordert CDU-Generalsekretär Linnemann, den Schutzparagrafen für Politiker abzuschaffen.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann will Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Politiker vor Beleidigungen schützen soll, abschaffen. Er habe große Sympathie dafür, sagte Linnemann in der Sendung „Stimme am Morgen“ von Welt TV. „Wir Politiker müssen wissen, dass das keine Puppenstube ist, was wir machen.“ Zuletzt hatte etwa das Amtsgericht Heilbronn einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens verhängt, weil Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lackaffe“ bezeichnet worden war.

Die Menschen würden „den Kopf schütteln, wenn so was passiert“, meinte Linnemann nun im Fernsehen allgemein über die Anwendung von Paragraf 188. „Ja, die Gesellschaft ist zum Teil aggressiver, auch in der Sprache. Mir gefällt das auch nicht. Aber wenn wir da schon anfangen, bei solchen Begriffen bis zur Staatsanwaltschaft zu gehen, da hört es einfach auf.“ Dann hätten die Menschen das Gefühl, die Meinungsfreiheit werde eingeschränkt: „Ich kann nicht mehr das sagen, was ich will. Ich werde in die rechte Ecke gestellt, wenn ich das sage, was ich will.“ Das sei nicht gut für eine Demokratie.

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„Pinocchio“ nicht beanstandet

Anlass des Verfahrens in Heilbronn war nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft einer von fast 400 Kommentaren unter einem Facebook-Post der Polizei anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober vergangenen Jahres in der Stadt in Baden-Württemberg. Bei 38 Beiträgen prüfte die Staatsanwaltschaft, ob sie strafbar sind. Anders als beim „Lackaffen“ hatte die Staatsanwaltschaft die Bezeichnung von Merz als „Pinocchio“ nicht beanstandet.

Paragraf 188 soll Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer eine Beleidigung begeht, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.

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