Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss sich privat versichern, wenn er oder sie vor dem Auslandsaufenthalt schon in der privaten Krankenversicherung war.

Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?

Beamte, Selbstständige, Studenten und Gutverdiener – das sind die Personengruppen, die in die private Krankenversicherung wechseln können.

Der Vorteil bei Beamten: Der Dienstherr leistet bei privaten Krankenversicherungen eine sogenannte Beihilfe von 50 Prozent, übernimmt also die Hälfte der Kosten. Da diese Beihilfe nur für private Krankenversicherungen gilt, sind Privatversicherungen für Beamte in der Regel die günstigere Wahl. Beamte und andere Beihilfeberechtigte schließen dann eine sogenannte Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab.

Bei gesetzlichen Versicherungen ist das nicht der Fall. Ausnahme: In manchen Bundesländern zahlt die Beihilfe für Leistungen, die die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen – etwa für Brillen und besondere Krankenhausleistungen.

Für Angestellte gilt eine Mindestverdienstgrenze

Auch gut verdienende Angestellte können sich privat krankenversichern. Damit das klappt, müssen sie allerdings mehr als 73.800 Euro brutto im Jahr verdienen (Stand: 2025). Privatversicherte, die unter diese Verdienstgrenze fallen, müssen sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen, um in der privaten Versicherung verbleiben zu dürfen.

Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, haben Sie ebenfalls die Wahl: gesetzlich oder privat (siehe unten). Anders als bei Angestellten ist die Wahlfreiheit für Sie nicht an die Höhe des Verdienstes gebunden. Bei Künstlern, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, sieht es ein bisschen anders aus. Unter Umständen unterliegen sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.

Wann kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln?

Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist immer an Bedingungen geknüpft. Damit soll verhindert werden, dass Privatversicherte erst aus dem Solidarsystem aussteigen, um dann reumütig zurückzukehren, sobald ihnen die private Absicherung zu teuer wird.

Das bedeutet indes nicht, dass eine Rückkehr grundsätzlich unmöglich ist. Oft ist eine Rückkehr denkbar, wenn sich die Lebensumstände so ändern, dass normalerweise eine Krankenversicherungspflicht eintreten würde.

In diesen Fällen können Sie in die GKV wechseln

Das gilt beispielsweise für Selbstständige, die sich anstellen lassen. Im Angestelltenverhältnis werden sie wieder versicherungspflichtig. Dasselbe gilt im Falle von Arbeitslosigkeit. Wenn sich etwa ein Angestellter von der Krankenversicherungspflicht befreien ließe, um sich privat absichern zu können, dann kann er als Bezieher von Arbeitslosengeld I wieder in die gesetzliche Krankenkasse.

  • Gut zu wissen: Wie Sie bei Arbeitslosigkeit versichert sind
  • Krankenversicherungspflicht: Wie Sie ohne eigenes Einkommen krankenversichert sind

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