Schwerste Strafe im Kirchenrecht

Papst Leo feuert deutschen Priester

Aktualisiert am 10.06.2026 – 20:15 UhrLesedauer: 1 Min.

Papst Leo XIV.: Er hat einen deutschen Priester des Amtes enthoben. (Quelle: Andrew Medichini/AP/dpa/dpa-bilder)

Nach einem Strafbefehl hat Papst Leo XIV. einen Priester der Diözese Eichstätt aus dem Klerikerstand entlassen. Damit verliert der Mann dauerhaft alle Rechte und Pflichten eines Priesters.

Papst Leo XIV. hat einen Priester der Diözese Eichstätt aus dem Klerikerstand entlassen. Das teilte das Bistum Eichstätt mit. Der Entscheidung war ein kirchenrechtliches Verfahren vorausgegangen, das nach einem rechtskräftigen Strafbefehl wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte wieder aufgenommen worden war.

Nach Angaben der Diözese war der Strafbefehl im Oktober 2022 rechtskräftig geworden. Daraufhin wurde Anfang 2023 eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Geistlichen fortgesetzt. Nach deren Abschluss wurde der Fall an das Dikasterium für die Glaubenslehre im Vatikan übergeben.

Entlassung bei besonders schweren Verfehlungen

Papst Leo XIV. entschied nach Angaben des Bistums nach Prüfung des Falls, den Priester aus dem Klerikerstand zu entlassen. Die Entlassung aus dem Klerikerstand gilt als schwerste Strafe im katholischen Kirchenrecht und kann gegen Priester bei besonders schweren Verfehlungen verhängt werden.

Mit der Entscheidung verliert der Mann dauerhaft alle Rechte und Pflichten, die mit der Priesterweihe verbunden sind. Er darf keine Sakramente mehr spenden und keinen priesterlichen Dienst mehr ausüben. Zudem erhält er keine Besoldung mehr von der Diözese.

Die staatlichen Auflagen und Beschränkungen bleiben nach Angaben des Bistums von der kirchenrechtlichen Entscheidung unberührt. Mit dem rechtskräftigen Strafbefehl und der Entscheidung des Papstes seien die Verfahren im staatlichen und kirchlichen Bereich abgeschlossen.

Share.
Die mobile Version verlassen