Urteil

Paketbote flieht auf Porsche – Hundehalter haftet


27.04.2026 – 16:33 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein bellender Hund kann für Panik sorgen. Für dadurch bedingte Unfälle haftet der Hundehalter. (Quelle: IMAGO / Funke Foto Services/imago)

Drei bellende Hunde trieben einen Paketzusteller auf die Motorhaube eines Autos. Um die Übernahme der Kosten entbrannte daraufhin ein Streit, der nun mit einem eindeutigen Urteil endete.

Ein Paketbote, der sich in Bayern auf der Flucht vor Hunden auf die Motorhaube eines Autos gerettet hatte, muss nicht für mögliche Schäden haften. Das hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Fall entschieden und die Klage abgewiesen. Der Paketzusteller hatte an einer Haustür geklingelt, worauf drei Hunde – zwei Dalmatiner und ein kleiner Mischlingshund – bellend auf den Mann zustürmten. Daraufhin flüchtete sich der Paketbote auf die Motorhaube eines neben dem Haus geparkten Porsche Cayenne (Az: 223 C 6838/25).

Der Kläger behauptet, dass dadurch Kratzer und Dellen auf der Motorhaube entstanden seien, was eine Neulackierung erforderlich mache. Die Kosten dafür wurden mit knapp 2.724 Euro veranschlagt. Da sowohl der Paketbote als auch dessen Arbeitgeber nach dem Vorfall vom September 2024 eine Schadensregulierung verweigerten, klagte der Autobesitzer am Amtsgericht München.

Das Gericht wies die Klage im Februar ab. Es bezweifelte unter anderem, dass die Schäden tatsächlich von dem Vorfall stammten, auch weil der Kläger davon erst Monate danach Fotos angefertigt hatte. Doch selbst wenn der Paketbote die Kratzer verursacht haben sollte, sei eine Haftung des Zustellers ausgeschlossen, weil dem Kläger wegen dessen Tierhalterhaftung ein Mitverschulden zukomme.

Zwar hatten sich die Hunde nach Angaben des Autobesitzers und einer Zeugin noch drei bis vier Meter vom Paketzusteller entfernt befunden, als sich dieser auf die Motorhaube des Wagens rettete. Auch seien die Hunde nicht aggressiv gewesen. Dies befreie den Kläger aber nicht von seiner Haftung als Tierhalter, befand das Gericht.

Es genüge, dass das Bellen und Zurennen auf den Paketboten diesen erschreckt und einen Fluchtreflex ausgelöst hätten. Der Kläger hätte seine drei Hunde besser unter Kontrolle halten müssen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das deutsche Recht sieht grundsätzlich eine strenge Haftung des Tierhalters vor. Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs haftet der Tierhalter prinzipiell für alle Schäden, die durch typisches Verhalten seines Tieres entstehen. Ob der Tierhalter dabei selbst Fehler begangen hat, spielt keine Rolle. Auch bei Unfällen, die durch bellende oder plötzlich auftauchende Hunde verursacht werden, haftet häufig der Tierhalter.

Um sich gegen die finanziellen Folgen eines solchen Unfalls abzusichern, raten Verbraucherschützer Besitzern von Hunden und Pferden zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Eine Hundehaftpflichtversicherung gibt es bereits ab 50 Euro im Jahr und ist in einigen Bundesländern auch verpflichtend. Schäden durch Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere sind derweil über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.

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