Gesetz kann kommen

Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Heizungsgesetz ab

Von reuters, afp, t-online

Aktualisiert am 09.07.2026 – 13:27 UhrLesedauer: 2 Min.

Das Bundesverfassungsgericht wies Beschwerden der Abgeordneten am Gesetzgebungsverfahren zurück. (Archivbild) (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)

Das Verfassungsgericht wies Verfahrensbeschwerden gegen das Heizungsgesetz zurück. Damit kann die neue Regelung kommen. Schon am Freitag stimmt der Bundestag ab.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag Bedenken gegen die Verabschiedung des Heizungsgesetzes von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zurückgewiesen.

Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag am Freitag das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschieden kann. Die Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen.

Die schwarz-rote Koalition will mit dem neuen Heizungsgesetz Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – vorausgesetzt, diese nutzen ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan.

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Geplant ist eine „Biotreppe“. Diese soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bringt ihr Heizungsgesetz am Freitag ins Parlament. (Archivbild) (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Die Linke wollte mit ihrem Antrag in Karlsruhe verhindern, dass das neue Heizungsgesetz vor der Sommerpause verabschiedet wird. Sie kritisierte, mit dem Gesetz werde die Lücke zur Erreichung von Klimazielen absehbar größer werden. Doch die Bundesregierung habe auch auf mehrfache Nachfragen keine Aussage zu Klimawirkung und zur Verfügbarkeit von Biogasen getroffen. Der Eilantrag sollte Zeit schaffen, diese Angaben noch nachzuliefern. Diese Bedenken wies das Karlsruher Gericht ab.

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Auch Kassen-Reform kann ins Parlament

Auch Widersprüche gegen die Verabschiedung der Gesundheitsreform wies das Gericht zurück. Der Grünen-Politiker Janosch Dahmen hatte das oberste Gericht am Mittwoch angerufen, weil er „erhebliche Zweifel habe, dass dieses Gesetzgebungsverfahren noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“. So fügte Schwarz-Rot allein an diesem Reformvorhaben auf 278 Seiten Änderungen am Gesetzestext ein. Doch sah Karlsruhe die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten nicht gefährdet.

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