Für 400 Euro und sieben Päckchen Tabak

Neonazi in deutschem Gefängnis totgetreten


Aktualisiert am 26.06.2026 – 18:41 UhrLesedauer: 2 Min.

Die JVA Straubing (Archivbild): Hier saß der Rechtsextremist wegen Mordes an einem 19-Jährigen in Haft. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Hans Blossey/imago)

Nach achteinhalb Jahren Haft kommt ein Neonazi frei, zehn Tage später begeht er einen Mord. Jetzt ist auch er tot – offenbar, weil er noch Geld für ein Tattoo wollte.

Der Rechtsextremist Marcus E. ist übereinstimmenden Medienberichten zufolge nach einem brutalen Angriff auf ihn gestorben. Wie zuerst die „Mittelbayerische Zeitung“ berichtete, soll ein 43 Jahre alter Mithäftling E. in seiner Zelle im Dezember 2024 so heftig gegen den Kopf getreten haben, dass der 46 Jahre alte Neonazi mit schwersten Verletzungen 503 Tage im Koma lag, bevor er Anfang Mai, ohne noch einmal aufgewacht zu sein, starb.

Die Tat soll Alban H. in der JVA Straubing in Bayern begangen haben. Dort saß er wie sein mutmaßliches Opfer wegen eines schweren Gewaltverbrechens: 2023 war er in München zu lebenslanger Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Er hatte seine ehemalige Lebensgefährtin laut Gericht „mit mindestens zehn wuchtigen Messerstiche in Kopf, Hals, Brust und Bauch“ so schwer verletzt, dass sie fast gestorben wäre.

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Als Motiv machte das Gericht den „exklusiven Besitzanspruch“ von H. aus. Er habe seiner Lebensgefährtin das Recht abgesprochen, über die Beendigung der Beziehung frei zu entscheiden.

Neonazi Marcus E.: „Er betrachtete das Opfer nicht als Menschen“

Der Neonazi Marcus E. wiederum war 2011 in Leipzig wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden – das Gericht hatte ihm eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. E. war nach achteinhalb Jahren Gefängnis wegen Vergewaltigung in drei Fällen gerade zehn Tage auf freiem Fuß gewesen, als er im Oktober 2010 am Leipziger Hauptbahnhof den 19-jährigen Kamal K. überfiel und ihm eine 8,5 Zentimeter lange Klinge in den Bauch rammte.

„Er betrachtete das Opfer nicht als einen Menschen, sondern als Ausländer, dessen Leben nichts wert ist“, hatte das Gericht über die Motivation des Rechtsextremisten befunden. „Das sind niedrige Beweggründe. Und deshalb ist es Mord.“ Nur weil E. zur Tatzeit 2,4 Promille im Blut hatte, wurde er nicht zu lebenslanger Haft verurteilt.

In der JVA Straubing, einem Hochsicherheitsgefängnis für Schwerverbrecher, sollen sich H. und E. gestritten haben, weil der Neonazi seinen Mithäftling im Nacken tätowiert hatte. Laut Anklage wollte der Rechtsextremist dafür 400 Euro und sieben Päckchen Tabak, der mutmaßliche Täter aber nichts geben. Alban H. habe sich der Forderung entledigt, indem er Marcus E. brutal tötete, lautet der Vorwurf. Der Mordprozess startet am 29. Juni am Landgericht Regensburg.

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