Angriff auf Krypto-Privileg
Kommt jetzt die Abgeltungsteuer für Bitcoin?
05.05.2026 – 11:26 UhrLesedauer: 3 Min.

Krypto-Gewinne ohne Steuer – das war bislang möglich. Doch neue Pläne aus dem Finanzministerium könnten genau das kippen.
Krypto rückt ins Visier der Politik: Finanzminister Lars Klingbeil kündigt für den Haushalt 2027 unter anderem eine „veränderte Besteuerung von Kryptowährungen“ an – konkrete Details fehlen noch, doch klar ist: Der Staat sucht neue Einnahmequellen.
Damit könnte ein Steuerprivileg fallen, das bislang viele Anleger schätzen. Denn aktuell gelten Bitcoin und Co. im Privatvermögen als „sonstige Wirtschaftsgüter“ – Gewinne bleiben nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Ein Modell, das sich deutlich von der Abgeltungsteuer auf Aktien und Fonds unterscheidet und nun auf dem Prüfstand steht.
Mehr Einnahmen im Fokus: Warum Krypto plötzlich wichtig wird
Nach aktueller Rechtslage zählt der Verkauf von Kryptowährungen zu sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Einkommensteuergesetz). Dazu gehören auch Gold, Kunst oder Oldtimer. Entscheidende Bedingung ist: Es handelt sich um Vermögenswerte, die im Preis steigen können.
Mit den Zahlen aus dem sogenannten Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2027 rückt Vizekanzler Klingbeil neue Steuereinnahmen in den Fokus, um „die Einnahmebasis des Staates“ zu erweitern.
Neben Streichungen und Einsparungen bei Zuschüssen des Bundes für Gesundheit, Pflege, Soziales und Rente sowie einer Abgabe auf Alkohol, Tabak, Zucker und Plastik soll laut einem Bericht des „Spiegel“ auch eine „veränderte Besteuerung von Kryptowährungen“ zusätzliche Einnahmen bringen. Für die Politik ist klar: An diesem Thema kommt „keiner mehr vorbei“.
Ende der Haltefrist? So könnte sich die Steuer ändern
Grundsätzlich kann der Gesetzgeber Kryptowerte anders behandeln als bisher. Entscheidend ist nicht, ob ein Vermögenswert greifbar ist, sondern ob er wirtschaftlich bewertet werden kann.
Künftig könnten Bitcoin und Co. deshalb wie Aktien oder Fonds besteuert werden. Für Anlegerinnen und Anleger würde das bedeuten: Gewinne wären direkt beim Verkauf steuerpflichtig – unabhängig davon, wie lange sie die Coins gehalten haben.
Bei klassischen Anlagen greift die sogenannte Abgeltungsteuer. Das ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge, meist zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
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Ein Blick nach Österreich zeigt, wie so ein Modell aussehen kann. Dort wurde die Haltefrist für Kryptowährungen bereits 2022 abgeschafft. Seitdem fallen auf Krypto-Gewinne grundsätzlich 27,5 Prozent Steuern an.
Milliardenpotenzial oder Rechenfehler? Streit über Zahlen
Wie viel Geld der Staat tatsächlich einnehmen könnte, ist umstritten. Laut einer Analyse von Co-Pierre Georg vom Frankfurt School Blockchain Center für das Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) mit dem Titel „Die Kryptohaltefrist – Deutschlands überflüssigstes Steuergeschenk“ sollen Deutschland allein 2024 rund 11,4 Milliarden Euro entgangen sein.
Wie wichtig dem Direktor des Frankfurt School Blockchain Center die Abschaffung der Haltefrist ist, zeigt sich unter anderem auch an den Inhalten der Webseite „kryptoluecke.de“. Dort sowie in einem ZEVEDI-Beitrag stellt er, angelehnt an die Bemühungen in den Niederlanden, sogar die Option in den Raum, unrealisierte Gewinne zu versteuern.
