Nach Wahl in Sachsen-Anhalt
Innenminister bremsen AfD aus
01.10.2026 – 06:49 UhrLesedauer: 2 Min.
AfD-Frontmann Siegmund will sich im Dezember in Sachsen-Anhalt zur Wahl zum Ministerpräsidenten stellen. Nun brechen die Innenminister der Länder mit einem alten Prinzip.
Aus Sorge vor einer Blockade durch die AfD haben die Innenminister der Länder ihr jahrzehntelanges Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben. Künftig reicht für Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) eine Mehrheit von 13 der 16 Länderstimmen, wie ein Sprecher der Konferenz am Mittwochabend mitteilte. Die Entscheidung sei im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen worden. Als konkreter Hintergrund für die Änderung gilt die politische Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Dort könnte nach dem jüngsten Wahlsieg der AfD künftig ein Politiker der Partei das Innenressort übernehmen und mit einer einzigen Gegenstimme gemeinsame Beschlüsse verhindern.
Bislang galt bei den Treffen der Länderminister eine ungeschriebene Regel: Einstimmigkeitsprinzip. Ein Beschluss kam nur zustande, wenn kein Land aktiv widersprach, wobei Enthaltungen möglich waren.
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Die AfD hatte im September die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gewonnen, aber die absolute Mehrheit verfehlt. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hatte diese Woche angekündigt, im Dezember im Landtag in Magdeburg zur Wahl zum Ministerpräsidenten anzutreten. Dort genügt im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit.
Dobrindt nimmt nur als Gast teil
Diese Übereinkunft beruhte nicht auf einer festgeschriebenen Geschäftsordnung, sondern auf einer seit Jahrzehnten geübten Praxis. Dieses Prinzip soll dazu zwingen, bei kontroversen Themen aufeinander zuzugehen und Kompromisse zu finden, statt auf Maximalpositionen zu beharren. Um ein Mitglied nicht in die Zwangslage eines „Nein“ zu bringen, gibt es die Möglichkeit, Vorbehalte per Protokollerklärung festzuhalten (statt förmlich dagegen zu stimmen) – eine Art Ventil, das Einstimmigkeit in der Praxis erleichtert.
Die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ wurde 1954 gegründet, um die Zusammenarbeit der Bundesländer auf politischer Ebene zu koordinieren. Der jeweilige Bundesinnenminister nimmt als ständiger Gast ohne eigenes Stimmrecht an den Sitzungen teil.
Seit der Gründung sind rund 220 Tagungen abgehalten worden. In der Regel tagt die IMK zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst. Zusätzlich sind Sondersitzungen möglich sowie Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren.
Das Einstimmigkeitsprinzip beruht auch auf einem alten christlichen Verständnis. Demnach müsste sich die göttliche Weisheit auf alle Entscheidungsträger gleichmäßig verteilen. Erst der Gelehrte Marsilius von Padua versöhnte im 14. Jahrhundert die Kirche mit der Idee der Mehrheitswahl. So wurde etwa im Mittelalter der deutsche König nach Mehrheitswahlrecht gewählt. Bei der Papstwahl gilt bis heute das Einstimmigkeitsprinzip.
