Hat sie Anspruch auf Pflichtteil? Beispielrechnung

Trotz Enterbung

Hat meine Ex-Frau Anspruch auf mein Erbe?


Aktualisiert am 01.02.2026 – 15:22 UhrLesedauer: 3 Min.

Zerstrittenes älteres Ehepaar (Symbolbild): Hinterbliebene Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch aufs Erbe. Manchmal greift aber nur der Pflichtteil. (Quelle: Sean Anthony Eddy/getty-images-bilder)

Als Erblasser ist es gar nicht so leicht, jemanden komplett zu enterben. Denn der Angehörige hat einen Pflichtteilsanspruch. Gilt das auch für Ehepartner?

Das deutsche Erbrecht kennt so einige komplizierte Begriffe, darunter den Pflichtteil und den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der Pflichtteil ist die Mindestteilhabe am Vermögen eines Angehörigen. Er wird selbst dann gewährt, wenn Erblasser ihre Verwandten enterben. Wir erklären, ob das auch auf Ehepartner zutrifft.

Ja. Der Pflichtteil beläuft sich stets auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Gibt es außer Ihrer enterbten Ehefrau keine weiteren Angehörigen, steht ihr also die Hälfte des gesamten Erbes zu.

Leben andere Verwandte noch, hängt die Höhe des Pflichtteils Ihrer Ehefrau davon ab, welcher sogenannten Ordnung diese angehören. Neben Verwandten der ersten Ordnung, also Ihren Kindern oder Enkelkindern, hat Ihre Ehefrau einen Pflichtteilsanspruch von einem Achtel.

Neben Verwandten zweiter Ordnung, also Ihren Eltern, Geschwistern, Nichten und Neffen, erhält Ihre Ehefrau mehr: ein Viertel des Erbes. Gleiches gilt, falls Ihre Großeltern noch leben. Diese gehören im Erbrecht zur dritten Ordnung.

Haben Sie zwei Kinder und enterben Ihre Ehefrau, bleibt ihr ein Pflichtteil von einem Achtel des Nachlasses. Nehmen wir an, Sie vererben insgesamt 100.000 Euro. Dann stünde Ihrer Ehefrau ein Pflichtteil von 12.500 Euro zu. Die restlichen 87.500 Euro müssten die zwei Kinder hälftig untereinander aufteilen. Jedes Kind bekäme als 43.750 Euro.

Nein. Die geschiedene Ehefrau hat keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Das gesetzliche Erbrecht, von Ehepartnern erlischt, sobald die Scheidung rechtskräftig ist oder Sie den Antrag auf Scheidung gestellt haben (§ 1933 BGB). Allerdings kann Ihre Ex-Ehefrau noch über einen Umweg zu einem Erbe kommen.

„Verstirbt ein Ehegatte, so hat der überlebende Ehegatte das alleinige Sorgerecht für die Kinder und somit auch das Recht zur Vermögensverwaltung über den Nachlass“, erklären die Erbrechtsexperten der Kanzlei Rose & Partner. Stirbt ein gemeinsames Kind vor dem Ex-Ehepartner, „erbt der überlebende Ehegatte alles vom Kind, wenn das Kind nicht eigene Kinder hat oder verheiratet ist.“ Dann landet nicht nur der Pflichtteil doch noch bei der geschiedenen Ehefrau, sondern das gesamte Erbe des Kindes.

In § 2333 BGB sind Gründe aufgeführt, die es für Erblasser unzumutbar machen, auch nur den Pflichtteil zu vererben:

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