Zu schnell getippt, einen Zahlendreher eingebaut – und das Geld landet auf dem falschen Konto. Doch es gibt Möglichkeiten, die Überweisung zurückzuholen.

Das Wichtigste im Überblick


Es ist schon ein Kreuz mit der langen IBAN. Schnell die Zahlen verwechselt und ein fremder Empfänger freut sich über einen unerwarteten Geldregen. Nicht nur bei falscher IBAN, auch bei falschen Adressaten oder fehlendem Verwendungszweck wünscht sich der Absender manchmal sein Geld zurück.

Doch keine Panik. Viele Banken bieten bei einer fehlerhaften Überweisung oder einer gänzlichen Fehlüberweisung einen Rückrufservice an – allerdings meist kostenpflichtig und unter Vorbehalt. t-online.de erklärt, was Sie beachten sollten – und wie die Konditionen der Banken sind.

Kann ich die Überweisung zurückziehen?

Ja, grundsätzlich gilt: Sie können eine Überweisung zurückziehen. Allerdings ist bei einer Fehlüberweisung Schnelligkeit gefragt.

Sobald Sie bemerkt haben, dass Ihre Überweisung an ein falsches Konto gegangen sein könnte, sollten Sie umgehend Ihre Bank kontaktieren und ihr mitteilen, dass Sie eine Überweisung zurückbuchen möchten.

In diesen zwei Fällen können Sie die Überweisung stoppen:

  1. Wenn das Geld noch nicht von Ihrem Konto abgebucht wurde.
  2. Wenn das Geld schon abgebucht wurde, aber noch nicht auf dem Empfängerkonto angekommen ist.

Rückholservice Ihrer Bank anfragen

Schwierig wird es, sobald das Geld auf dem Konto der Empfängerbank liegt. In diesem Fall kann Ihre Bank nicht mehr in den Überweisungsvorgang eingreifen. Das Geld liegt dann in den Händen des Empfängers.

In diesem Fall können Sie jedoch einen Rückholservice bei Ihrer Bank anfragen. Für diesen Auftrag kann Ihre Bank allerdings Geld verlangen (siehe unten). Je nach Höhe der Gebühr kann sich das bei kleinen Beträgen also nicht lohnen.

Eine Garantie auf Erfolg gibt es nicht. Und erstatten muss Ihre Bank Ihnen den fehlerhaft überwiesenen Betrag ebenfalls nicht (siehe unten).

Annahmefristen beim Onlinebanking

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 675s) dürfen Online-Überweisungen im Europäischen Wirtschaftsraum maximal einen Bankarbeitstag dauern. Bei Überweisungen innerhalb des eigenen Bankinstituts erfolgt die Transaktion jedoch häufig direkt.

Da bei einer Fehlüberweisung ein paar Minuten den Unterschied ausmachen können, achten Sie auf die Fristen für Onlineüberweisungen. Wenn ein Auftrag noch nicht ausgeführt wurde, ist die Rückbuchung des falsch überwiesenen Betrages leicht (siehe oben).

Eine Übersicht der Annahmefristen der gängigsten Banken:

  • Deutsche Bank: 15.30 Uhr
  • Commerzbank: 17.00 Uhr
  • Postbank: 14.00 Uhr
  • ING: 18.00 Uhr
  • DKB: 15.00 Uhr
  • Comdirect: 18.00 Uhr
  • Norisbank: 15.30 Uhr
  • Targobank: 20.15 Uhr

Was kostet die Rückholung einer Überweisung?

Wenn Sie Ihre Bank mit der Rückholung einer Überweisung beauftragen, darf sie den Aufwand in Rechnung stellen. Dabei variieren die Kosten je nach Bank. Diese sind in deren aktuellen Gebührentabellen festgelegt. Bei den meisten Kreditinstituten fallen zwischen 8 und 20 Euro pro Rückholungsauftrag an.

Eine Übersicht über die Rückholkosten der gängigsten Banken:

  • Postbank: 9,99 – 14,99 Euro
  • Norisbank: 10 Euro
  • Berliner Volksbank: 10 – 20 Euro
  • Hamburger Sparkasse: 10 Euro
  • DKB: 10 Euro
  • Santander: 13 Euro
  • Comdirect: 14,90 Euro
  • Deutsche Bank: 9,99 – 14,99 Euro
  • Targobank: 20 Euro
  • Commerzbank: 11 Euro

Angaben laut Anbieter, Stand: 2024

Kann ich von meiner Bank eine Rückerstattung fordern?

Nein, Sie haben kein grundsätzliches Recht auf die Rückerstattung des fälschlich überwiesenen Betrags.

Allerdings muss das Empfänger-Geldhaus bei einer fehlerhaften und nicht grob fahrlässigen oder betrügerischen Fehlüberweisung der überweisenden Bank die erforderlichen Informationen für eine Rückbuchung zur Verfügung stellen.

Ungerechtfertigte Bereicherung: Wann sollte ich zum Anwalt?

Da der „falsche Empfänger“ ungerechtfertigt bereichert wurde, muss er den Betrag juristisch gesehen zurückgeben. Sie sollten sich jedoch vorab erkundigen, welche Kosten bei einem Rückholungsauftrag von Ihrer Bank auf Sie zukommen (siehe oben).

Weigert sich der falsche Empfänger, das Geld zurückzuüberweisen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt mit der Rückbuchung beauftragen. Wenn es sich nach § 812 BGB um eine Bereicherung ohne Rechtsgrund handelt, muss der Empfänger das Geld zurückgeben, auch dann, wenn er zum Beispiel mit dem falsch überwiesenen Geld seine Schulden bezahlt hat.

Doch es gibt Ausnahmen: Der Empfänger muss das Geld nur so lange herausgeben, wie er „bereichert“ ist (§ 818, Absatz 3 BGB). Hat der Überweisungsempfänger etwa das Geld bei einer kurzfristig gebuchten Urlaubsreise oder bei einem Restaurantbesuch verprasst und von dem unverhofften Geldeingang nichts gewusst, muss er womöglich nichts mehr herausrücken.

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