Tonaufnahmen

Block-Prozess: Gericht korrigiert eigenen Beschluss

28.10.2026 – 08:37 UhrLesedauer: 2 Min.

Gerichtsverhandlung im Fall Block (Symbolbild): Das Verfahren dreht sich um die mutmaßliche Entführung zweier Kinder nach Dänemark. (Quelle: Christian Charisius/dpa-Pool/dpa/dpa-bilder)

Eine „Zeit“-Journalistin sprach kurz nach der mutmaßlichen Entführung mit Mitgliedern der Block-Familie. Welche ihrer Aufnahmen die Justiz sichern darf, hat das Landgericht Hamburg nun teilweise neu bewertet.

Nach der Sicherstellung von Interviews mit den Block-Kindern bei einer Journalistin der „Zeit“ hat das Landgericht Hamburg Teile seines eigenen Durchsuchungsbeschlusses aufgehoben und das Vorgehen bei einem Teil der Aufzeichnungen für rechtswidrig erklärt. Für den Prozess seien nur Tonaufnahmen bezüglich der mutmaßlich geschädigten jüngeren Tochter relevant, argumentierte das Gericht. „Die vorläufige Sicherstellung der Tonaufzeichnungen die ältere Tochter betreffend hat die Kammer vor diesem Hintergrund für rechtswidrig erklärt“, heißt es in der Pressemitteilung.

Zuvor hatten die verantwortliche Journalistin und der „Zeit“-Verlag Beschwerde eingelegt. Der Fall berührt damit auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungsbehörden auf journalistisches Recherchematerial zugreifen dürfen.

Das Landgericht hatte die Tonaufzeichnungen am 12. Oktober sicherstellen lassen. Den Durchsuchungsbeschluss hatte die Kammer zunächst auch mit der Sicherstellung möglicher Vertragsunterlagen zwischen der Journalistin beziehungsweise der „Zeit“ und der Block-Familie begründet. „Daran hält die Kammer nicht weiter fest“, heißt es nun. Es sei glaubhaft, dass es weder einen Vertrag gegeben habe, noch Geld geflossen sei.

Entscheidung betrifft nicht alle Aufnahmen

An der Sicherstellung der Tonaufnahmen von Gesprächen der Journalistin mit der Tochter kurz nach Ende der mutmaßlichen Entführung hält die Kammer hingegen weiterhin fest. „Eine besonders tatnahe Befragung kindlicher Opferzeugen durch und im Beisein anderer Autoritätspersonen könne zu erheblichen fremdsuggestiven Einflüssen auf die Zeugenaussagen führen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter. Ohne genaue Kenntnis der Gesprächsinhalte seien die auch später gegenüber der Polizei gemachten Aussagen schwer zu prüfen.

Die Maßnahmen seien verhältnismäßig, da es um schwere Vorwürfe im Verfahren gehe und die Beweisaufnahme kurz vor dem Abschluss gestanden habe, begründete die Kammer ihr Vorgehen. Zugleich verwies das Landgericht die Beschwerde an das übergeordnete Oberlandesgericht. Bis zu dessen Entscheidung würden die Aufzeichnungen nicht ausgewertet.

Der Fall Block und die „Zeit“

Im Prozess vor dem Landgericht Hamburg muss sich die Unternehmerin Christina Block wegen des Vorwurfs verantworten, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben zu haben. Block bestreitet die Vorwürfe. Die Journalistin Anne Kunze führte rund zwei Wochen nach dem Vorfall Gespräche mit Familienmitgliedern für den „Zeit“-Podcast „House of Block“.

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